Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr Meldung nach §§ 67 ff. der Außenwirtschaftsverordnung?
Wir haben vor einiger Zeit zwei Überweisungen > 12500 aus dem Nicht-EU-Ausland erhalten. Ein Hinweis auf die Meldepflicht habe ich auf den Kontoauszügen nicht bekommen. Laut den Angaben hier http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Service/Meldewesen/Aussenwirtschaft/Vordrucke/z4_z8_z10.pdf?__blob=publicationFile sollte ich aber verpflichtet zu einer Meldung sein. Kann mir da jemand das eine oder andere bestätigen?
Falls ja - wie kann ich das als Privatperson machen, wenn die Bundesbank kein Papier haben will und kein am Rechner ausfüllbares Formular vorhanden ist?
1 Antwort
Dafür gibt es die Seite zum Meldewesen:
Und die Helfer m Telefon sind sehr freundlich:
0800 1234 111
Und auf der Seite steht unter Kontakt die Antwort für Mikkey's Frage:
Privatpersonen können ihre außenwirtschaftlichen Zahlungsmeldungen telefonisch anzeigen.
0800 1234 111 (entgeltfrei)
Ist allerdings so nicht gaanz richtig, die Meldung gibt man unter Nr. 06131 3774790 ab. Mag allerdings sein, dass man mit der 0800-er Nummer direkt melden kann, ich verwende in meiner Arbeitszeit kein Festnetz.
Wenn man nur von 9 bis 15 Uhr arbeitet ist auch gut freundlich sein ;-).
Falls den Thread mal jemand bei der Suche findet, per Handy nimmt man die Nummer 069 95667707.