Löschung Grundschuld?

Ihr Lieben, wir haben ein riesen Problem. Meine Schwiegereltern sind verstorben, wir sind dabei das Haus zu verkaufen, also wir hatten Anfang August den Notar Termin. Soweit ist auch alles klar mit den Käufern. Mittlerweile sind auch fast alle Unterlagen wieder da, bis auf die Löschungsurkunde, der noch eingetragenen Grundschuld über 70000DM, die so wie wir zumindest rausgefunden haben, seid 1997 abbezahlt ist. Leider gibt es den deutschen Ring nicht mehr (darüber wurde damals finanziert) und wurde von der Start Bausparkasse Hamburg übernommen... und hier fängt das Drama an. Der Notar hat direkt am 4.8. alle Unterlagen dorthin geschickt um die Unterlagen zu bekommen. Mittlerweile sind vom Notar auch schon 2 weiter Erinnerungen an die Bank gegangen. Es kommt einfach keine Reaktion. Seit dem 28.9. telefoniere ich täglich mit der Hotline, da ich nirgends eine andere Nummer finde und laut Auskunft der Damen der Hotline gibt es da auch keine. Es würde alles über email laufen. Ich muss nicht erwähnen, dass wir auch hier keinerlei Resonanz bekommen. Wir sind wirklich am verzweifeln, denn es passiert einfach nichts, außer das die Dame von der Hotline jeden Tag ebenfalls eine Meldung macht. Im Kaufvertrag, steht allerdings, dass das Haus natürlich nur ohne eingetragene Grundschuld verkauft wird. Sprich erst wenn auch die Unterlagen da sind. Und die Bank der Käufer, gibt so auch nicht das Geld frei. Wir glauben mittlerweile, dass wir nie die unterlagen bekommen. Hinzu kommt, dass keiner die Bank kennt. Was kann man machen. Die Käufer hatten damals sehr gutgläubig schon ihre Wohnung gekündigt und müssen jetzt Ende Oktober schon aus ihrer Wohnung raus. Keiner ist davon ausgegangen, dass es so lange dauern wird. Was können wir machen. Wir sind wirklich verzweifelt. Der Notar ist da auch nicht wirklich hilfreich außer der Aussage, dass es erst zur Übergabe kommen kann, wenn alle Unterlagen da sind.

Grundbuch, Immobilien
Schenkungssteuer, da ich alleine die Finanzierung und beide im Grundbuch?

Meine Lebensgefährtin, LG, (nicht verheiratet) und ich haben im Dez. 2017 ein Reihenhaus erworben.

Im Januar 2018 habe ich alleine einen Kreditvertrag unterschrieben, da die Bonität meiner LG wegen einer Umschulung nicht ausreichend gut war.

Meine Lebensgefährtin ist hälftige Eigentümerin im Grundbuch, da ich sie finanziell absichern wollte.

Fakten

Meine LG ist Bestellerin der Grundschuld.

Ich bin Besteller und "Schuldner" der Grundschuld.

Kaufpreis: EUR 225.000,00

Grundschulden: EUR 231.000,00

Kreditvaluta per 1.5.2020: EUR 205.000,00

In einem Telefonat mit dem Finanzamt wurde telefonisch geäußert, dass es sich somit um eine Schenkung von mir an meine LG handelt und somit Schenkungssteuer wie folgt fällig wird.

EUR 231.000 / 2 = EUR 115.500,00 ./. EUR 20.000,00 = EUR 95.500,00 x 30% = EUR 28.650,00 Schenkungssteuer.

Gefunden haben wir dies hier.

https://openjur.de/u/873799.html

Könnte das Finanzamt genau so argumentieren, da ich gegenüber der Bank per Kreditvertrag ja alleinig für die Zinsen und Tilgung aufzukommen habe und meine LG ja zur Hälfte im Grundbuch steht und somit doch eine Schenkung in Höhe des halben Hauswertes stattgefunden hat?

Selbstverständlich war und ist es immer das Ziel, dass sich auch meine LG (Voll erwerbstätig. Keine Kinder im Haushalt) am Hausabtrag beteiligt. Wir können hierüber seit Beginn Kontoauszüge nachweisen auf denen steht, dass monatlich EUR 500,00 an mich überwiesen werden, um den Hauskredit in Höhe von monatlich EUR 870,00 zu bedienen.

Können meine LG und ich nachträglich Gegenleistungen in einem privatschriftlichen oder notariellen Vertrag festlegen?

Würde meine LG insgesamt 10 Jahre mit mir in dem RH wohnen, würde dann keine Schenkungssteuer anfallen? Oder gilt dies nur für Ehepaare?

Wie können wir eine Schenkungssteuer vermeiden oder mindern?

Grüße

Grundbuch

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