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Wohnrecht für Lebenspartner mit Grundbucheintrag, reicht das?

Nach dem Tod meines Mannes vor 20 Jahren haben drei der vier Kinder meines Mannes aus erster Ehe ihre Pflichtteile beansprucht und von mir erhalten. Unser gemeinsames Testament sieht vor, dass das Kind, das seinen Pflichtteil nach dem Tod des Vaters verlangt, nach meinem Ableben keinen weiteren Anspruch auf ein Erbe hat. Nun verbleibt ja noch das vierte Kind, das quasi das erbt was ich hinterlasse bzw.. übrig lasse. Das sogenannte Vermögen besteht momentan aus einem mit meinem verstorbenen Mann gebauten Haus, in dem ich noch immer lebe, seit nunmehr 12 Jahren mit meinem neuen Lebenspartner.

Ich möchte nun gewährleisten, das nach meinem Ableben mein Lebenspartner auf jeden Fall in dem Haus bis zu seinem Tode kostenfrei (mietfrei) wohnen bleiben kann, also Haus, Möbel, Garten usw. nutzen kann. Habe ihm vorsorglich lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen und ein entsprechendes handschriftliches Testament verfasst. Es soll also so sein, dass zwar das vierte Kind Schlusserbe ist, jedoch mein Lebenspartner (70) lebenslang in meinem Haus wohnen bleiben kann, ohne dass irgendwelche Forderungen seitens des Erben gegen ihn entstehen können. Kann die Erbin ihn irgendwie zwingen, das Haus zu verlassen, weil sie es ja weder nutzen noch verkaufen kann? Zweite Frage,: hat mein Lebenspartner Forderungen seitens des Finanzamts (Erbschaftssteuer) zu erwarten? Wie formuliere ich mein Testament richtig, dass mein Partner im Haus ohne Probleme wohnen bleiben kann?

Erbe, Grundbucheintrag

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