Bürgschaft unterschreiben?

hallo, ich bin schon lange mitleserin in diesem forum. meine fragen konnte ich auch immer beantwortent finden doch jetzt hab ich eine spezielle frage und da wochenende ist weiß ich nicht wer mir sonst auf die schnelle rat geben könnte, außer ihr. hier meine frage: meine schwägerin und meine schwiegermutter haben zusammen ein haus je zur hälfte. vor ein paar jahren haben sie einen kredit mit ca. 80.000 euro aufgenommen. beide haben unterschrieben. meine schwägerin hatte eine firma die anfang 2009 in konkurs gegangen ist. gleich danach lies auch meine schwägerin das belastungs- und veräußerungsverbot für meine schwiegermutter ins grundbuch eintragen (zur sicherheit). die gläubiger fordern jetzt 60.000 euro ein und der masseverwalter will gerichtlich vorgehen damit das belastungs- u. veräußerungsverbot wieder gelöscht wird da es erst nach konkursanmeldung eingetragen wurde. die bank mit den 80.000 ist auch im konkurs drinnen - fordert aber nicht da sie die raten immer pünktlich bezahlt haben. jetzt will meine schwägerin das mein mann für die 60.000 euro mit bürgt da sie allein nichts bekommt. soll er es machen? haftet dann er nur für die 60.000? das problem ist auch das wenn der masseverwalter die löschung fordert das das ganze haus ev. zwangsversteigert wird. oder? kann sich eine familie 2 erw. + 1 kind, wohnung und auto überhaupt einen gesamtkredit vo ca. 140.000 euro leiste

Bürgschaft, Grundbuch, Kredit

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