Hausschenkung - nur einer im Grundbuch?

3 Antworten

Achtet mal etwas auf die Reihenfolge.

  1. Es gibt ein Grundstück mit dem Elternhaus.
  2. Auf diesem Grundstück, wird an das Elternhaus ein Anbau errichtet.
  3. In den Anbau ziehen die Eltern ein.
  4. Das Haupthaus renoviert ihr und zeiht dann selbst ein.

Habe ich das so richtig begriffen?

Wenn ja, warum soll die Bauerei vorher erfolgen und dann die Schenkung gemacht werden. Ich bin kein Finanzbeamter, sondern nur Steuerberater, aber als Finanzbeamter hätte ich jetzt die Eurozeichen in den Augen.

Durch den Bau eines Anbaus und die Renovierung, die mit dem Grund und Boden fest verbunden werden, schnekt ihr en Eltern erstmal mindestens 200.000,- Euro, denn weil die Eltern im Grundbuch eingetragen sind, wird das alles erstmal deren Eigentum.

Dann schenken die es an Dich zurück, aber das wird unter 400.000,- liegen.

Wie wäre es mit der anderen Reihenfolge:

  1. Deine Eltern schenken Dir das Haus mit Grundstück und der Auflage binnen 3 Jahren einen Anbau zu errichten, an dem sie ein Wohnrecht haben werden. Solange wohnen sie noch in der normalen Wohnung.
  2. Dann baut ihr beiden.
  3. Deinen Verlobten sicherst Du mit einer Grundschuld über sagen wir 1/2 der aufgenommenen Mittel, oder 1/2 der Gesamtkosten ab.
  4. Später kannst Du dann entscheiden, ob Du ihm wirklich 1/2 Deines Elternhauses schenken willst, oder im schlimmsten aller Fälle 120.000,- Cash auszahlst.

Mit meiner Methode kann ich zumindest garantieren, dass auf absehbarer Zeit keine Schenkungssteuer fällig wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
PHAlina 
Fragesteller
 27.06.2020, 22:05

Genauso machen wir es, das Haus wir in den nächsten Wochen auf mich überschrieben - danach beginnen wir mit dem Anbau.

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Und mit welcher Logik möchtest Du irgendwann Deinem dann Ehemann 50% des Wertes Deines Elternhauses schenken?

Was machst Du wenn die Ehe nach 5 Jahren scheitert? Zwangsweise das Haus verkaufen ? ...denn das ! wäre nämlich dann die Folge .

Sichere die Summe ab, mit der er sich an den Umbaukosten beteiligt und gut ist es .

PHAlina 
Fragesteller
 27.06.2020, 16:13

Wir nehmen einen gemeinsamen Kredit von 240k auf, da möchte mein Partner natürlich im Falle eines Falles abgesichert sein.
Vielen Dank für die Antwort!

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wilees  27.06.2020, 16:25
@PHAlina

Und .... dann kannst Du 120.000 Euro grundbuchmäßig absichern.

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Was deine Eltern planen ist eigentlich ziemlich klug.

Der gemeinsame Kredit ist das Thema. Da kommt es darauf an, welche Sicherheiten die Bank verlangt und wie die Tilgung geregelt wird. Dazu empfiehlt sich ein besonderer Vertrag. Bei einer Hochzeit sollte das in einem Ehevertrag modifiziert werden, insbesondere deine Verpflichtungen als Eigentümerin im Falle einer Scheidung. Außerdem ist auch ein notarielles Testament gleichzeitig zu erstellen.( für den Überlebenden und evtl. Erben)

In dieser Situation ist also schon ein Notariatsvertrag zu empfehlen.