Nur ein Ehepartner im Grundbuch -- Welcher Anteil ist bei der Erbmasse zu berücksichtigen?

Hallo in die Runde !

Sachverhalt:

EM ist Eigentümer eines Baugrundstückes (Wert 50TE), welches mit in die Ehe gebracht wurde. Es wurde während der Ehe hierauf ein EFH gebaut, welches nun schuldenfrei ist. Das EFH (Wert 500TE inkl. Grundstück) wird derzeit selbstgenutzt, später evtl. vermietet.

Es existieren 2 Kinder.

Es ist ein Berliner Testament verfasst.

Es gilt die Zugewinngemeinschaft.

Das Grundbuch wurde bisher nicht geändert, dh. der EM steht weiterhin alleine im Grundbuch.

Es sind noch weitere Vermögenswerte vorhanden, sodass der Freibetrag von 500TE je nach Wertermittlungs-Konstellation eventuell nicht reichen würde.

Folgende Fragen habe ich:

Welche Vorteile würden sich durch die Erweiterung des Grundbuches um den Eintrag der EF im Hinblick auf eine spätere noch zu Lebenszeit getätigte Vermietung, bzw. auch dann für den jeweiligen Erbfall ergeben?

Wie hoch wäre dann der anteilige Betrag je Erbfall, welcher in die Erbmasse einfließt?

Es ist nicht angedacht, dass im Erbfalle das EFH noch 10 Jahre selbst genutzt wird, ansonsten wäre dieses ja hier kein Thema.

Nach meinem Verständnis fließt jeweils der hälftige Wert der Immobilie über die Zugewinnregel in die Erbmasse, also 250TE, unerheblich ob im Grundbuch eine Veränderung erfolgt oder wer zuerst stirbt.

Eine Erweiterung des Grundbuches würde ja auch eine Schenkung an die EF gelten und somit für die nächsten 10 Jahre den Freibetrag tangieren, welcher dann im Erbfall evtl. nochmals mit dem gleichen Objekt belastet würde, oder?

Die Nachteile des nicht vorhandenen Eigentümerrechts seitens der EF sind bekannt.

Kann mir jemand meine Annahmen bestätigen, bzw. richtig stellen? und gibt es sonst noch Sachverhalte welche berücksichtigt werden sollten?

erbrecht, Grundbuch, Steuerrecht

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