Wohnrecht vor Grundschuld im Grundbuch?

2 Antworten

Der Notar weiss auch, was er sagt. Nämlich, dass es für Deinen Vater besser ist, erstrangig ein Wohnrecht zu haben.

Der Bank ist das Interesse Deines Vaters egal. Für die Bank ist es wichtig, das Objekt im Fall Deiner Zahlungsunfähigkeit ohne Komplikationen verwerten zu können. Dann wäre Dein Vater obdachlos.

Daher auch der Zinsaufschlag mit Wohnrecht.

Der Rat des Notar ist nicht falsch - aber IMHO an der Realität vorbei. Ich kenne keine Bank, die sich auf ein zweitrangiges Darlehen einlässt (vielleicht, wenn der Wohnberechtigte 95 Jahre alt ist?)