Hallo, mein Lebenspartner (57 Jahre) möchte mir (47 Jahre) ein lebenslanges Wohnrecht für eine von uns bewohnte Wohnung (98 m²) im Grundbuch eintragen lassen. Jetzt habe ich allerdings einen Bericht gelesen, der mich verunsichert. Kann mir jemand sagen, was das (in EURO ausgedrückt) bedeutet? Und wer bekommt dies vom FA "angelastet? Ich oder mein Partner als Eigentümer?
Textauszug aus meineimmobilie.de *"Lebenslanges Wohnrecht, wann das Finanzamt zuschlägt"
Ein solches Wohnrecht ist keineswegs steuerfrei. Das Finanzamt schlägt gnadenlos zu – gerade da, wo Sie es nicht erwarten. Denn: Das Wohnrecht ist viel wert, so sieht es das Finanzamt. Nämlich konkret die gesparte Miete für die Dauer des Wohnrechts. Allerdings weiß das Finanzamt selbstverständlich nicht, wie lange der Betreffende leben und damit sein Wohnrecht ausüben wird. Außerdem kann es eine Mietzahlung, die erst in 10 Jahren anfallen würde, auch nicht mit dem gleichen Wert ansetzen wie eine Miete, die aktuell zu zahlen wäre. Deshalb werden künftige Zahlungen abgezinst (diskontiert). Sie werden somit umso niedriger bewertet, je weiter der Zahlungszeitpunkt in der Zukunft liegt. Laut Gesetz muss das Finanzamt hierbei einen Zinssatz von 5,5 Prozent ansetzen (Paragraf 14 Bewertungsgesetz).