Ab wann zahlt neuer Eigentümer die Betriebskosten?
Ich habe eine Eigentumswohnung verkauft. Der Kaufvertrag wurde am 27.10.2020 unterschrieben und die Schlüsselübergabe fand am 30.10.2020 statt.
Damit ist der Käufer der neue Eigentümer. Im Grundbuch muss das durch das Gericht geändert werden, wie schnell die sind weiß man halt nicht.
Aber wann zahlt der neue Eigentümer die Betriebskosten? Theoretisch ab sofort oder? Selbst wenn ich noch im Grundbuch stehe, gehört ihm ja die Wohnung und ich wohne nicht mehr dort.
1 Antwort
Was steht denn im Kaufvertrag über den Übergang der Nutzen und Lasten?
Für die Grundsteuer gilt gegenüber der Kommune der 01. 01. er auf den Eigentumsübergang folgt, also hier der 01. 01. 2021.
Aber wenn im Kaufvertrag etwas anderes genannt wurde, üblich wäre: "ab dem Monatsersten, er auf die Übergabe erfolgt, trägt er Erwerber die Nutzen und Lasten," so kann man von ihm die schon vorausgezahlten Kosten erstatten lassen.