Sicherungshypothek?

1 Antwort

Lisa

Der Erbanspruch einer Tochter wurde vor ca. 20 J. durch eine Zahlung von DM 20.000,.-- abgefunden. Wurde dieser Vorgang beweissicher schriftlich festgezurrt?

Ich verstehe nicht, was dies mit einer Sicherungshpothek zu tun haben soll..

Hatte fragl. Tochter zur Sicherung ihres Anspruchs am Nachlass einen Titel erwirkt und daraufhin eine Sicherungshypothek im Zwangswege eintragen lassen?

Wurde seinerzeit vergessen, diese Hyp. nach Befriedigung der Tochter im Grundbuch löschen zu lassen?

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