Partner will vorübergehend alleine im Grundbuch stehen?

2 Antworten

Julia

Er könnte z.B. ohne dich zu informieren die Immobilie veräußern und den Erlös vereinnahmen.

Er könnte auch die Zahlungen einstellen und die finanzierende Bank würde dich als Gesamtschuldnerin für alle Ausfälle in Anspruch nehmen.

Lösung: Entweder sofort auf grundbuchlichem Miteigentumsanteil bestehen oder auf Sicherungsgrundschuld in Höhe deiner finanz, Leistungen.

Lass dich vom Notar beraten.

Auf welcher Grundlage soll denn das "dazu" schreiben lassen erfolgen? Dafür wird sich auch das Finanzamt interessieren.

Bei unverheirateten Paaren beträgt der Freibetrag bei der Schenkungsteuer nur 20 TEUR, kann also teuer werden.

Vernünftigerweise sollte man jetzt schon alles schriftlich regeln, auch die Überlassung Deines Eigenkapitals und den Anspruch auf spätere Überlassung eines Miteigentumsanteils zum Ausgleich des Eigenkapitals.

Das Ganze am besten vor einem Notar, denn mündliche Vereinbarungen werden oft "vergessen" und privatschriftliche können "verloren" gehen. Der Notar findet dann auch Formulierungen die dem gewollten Ergebnis angemessenen Ausdruck verschaffen.

Danke für deine Antwort! Ich würde das natürlich gerne schriftlich festlegen lassen, er meint das dies nicht nötig ist. Über den Notar würden wir uns dann (nach 2-3 Jahren) über einen „Schenkungsvertrag“ informieren.. dennoch hab ich ein mulmiges Gefühl wenn ich nicht sofort im Grundbuch miteingetragen wäre.

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@Juliastefanie

Das kann ich sehr gut nachvollziehen und würde das an Ihrer Stelle auf keinen Fall mitmachen.

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