Austragung aus dem Grundbuch?

2 Antworten

Sie können ihr ihren Anteil abkaufen oder Sie schenkt ihn an Sie.

Notarkosten, Grundbuchkosten, Grunderwerb- oder Schenkungssteuer, bei der LG evtl. Einkommensteuer auf den Spekulationsgewinn.

Man kann nicht jemanden einseitig aus dem Grundbuch "austragen". Es bedarf dazu einer Vereinbarung.

Will die Freundin denn ihren Anteil an Dich übertragen?

Dann geht man zum Notar und macht einen Termin.

Vorher läßt man sich aber vom Steuerberater die Folgen ausrechnen. Da könnte nämlich nicht nur die Grunderwerbsteuer drohen, sondern auch im Hinblick auf Schenkungsteuer einiges zu beachten sein. Immerhin hast Du ja die gesamte Finanzierung übernommen.

Notarkosten und Grunderwerbsteuer gehen nach Geschäftswert und den kennen wir nicht.

Wenn die Freundin nicht mitziehen will bleibt nur die Teilungsversteigerung. Die kann sich über Jahre hinziehen.