Hausfinanzierung mit Partnerin trotz Restschuldbefreiung in der Schufa?

Hallo Community,

gerne möchte ich mit meiner Frau ein Neubau zur Eigennutzung vom Bauträger kaufen. Sie soll der Hauptdarlehensnehmer sein, ich als Ehegatte "nur" mit unterzeichnen und mit bezahlen. Also schon ein gemeinsames vorhaben.

Zusammen haben wir ca. 2900 Euro Nettoeinkommen aus unbefristeten Festanstellungen. Sie hat einen Privatkredit bei Ihrer Bank laufen, der mit der Hausfinanzierung mit abgelöst werden soll. Uns fehlt leider das Eigenkapital zur Finanzierung der Kaufnebenkosten für Notar und Grunderwerbssteuer.

Zuätzlicher Stolperstein ist, das ich seit Oktober in der Schufa den Eintrag "Restschuldbefreiung" für die nächsten 3 Jahre stehen habe. Was das genau bedeutet ist mir bewusst. Dennoch möchte ich gerne jetzt kaufen, da unser großer bereits in 2 Jahren in die Schule kommt und ich dann einfach ihm einen Schulwechsel ersparen möchte. Auch passt das Gesamtpaket des Hauses. Außerdem sind die Zinsen jetzt noch lukrativ, darf man den aktuellen Gerüchten Glauben, kann sich das bald ändern. Die Preise für Immobilien und Grundstücke steigen auch rapide an, so das ich keine 3 Jahre warten möchte. Aus der Familie kann keiner Helfen. Es bleibt nur der Weg, dass meine Frau der Hauptantragsteller wird.

Bei ersten Beratungsgesprächen wurde uns gesagt, dass eine Finanzierung mit unserer Wunschrate möglich ist. Jetzt hängt man sich an meinem negativen Schufaeintrag auf.

Ist eine Finanzierung für uns unter diesen Umständen möglich?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten. Moralisch kann ich Gläubiger und Banken vestehen, allerdings geht es hier um einen Hauskredit und nicht um einen simplen Produktkauf auf Raten oder Handy-Vertrag.

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten

Baufinanzierung, Hauskauf, Immobilien, Insolvenz, Kredit, Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung, Schulden
Stromguthaben vor der Insolvenz kann es mit zukünftigen Abschlägen verrechnet werden?

Ich stehe vor einer Privatinsolvenz und habe bereits ein P- Konto auf dem eine Pfändung liegt. Aufgrund einer Stromchätzung meines Versorgers habe ich 12 Monate viel zu hohe Stromabschläge aus meinen Pfändungsfreibetrag bezahlt.

Meine Idee war jetzt, das erhebliche Stromguthaben auf dem Versorgerkonto stehen zu lassen und es mit den zukünftigen Abschlägen zu verrechnen, was mein Stromanbieter auch machen würde. Sprich ich würde erst einmal gar keine Abschläge mehr zahlen bis mein Guthaben verbraucht ist.

Nun stehe ich aber zu Beginn des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und wenn die Verhandlungen scheitern sollten mit den Gläubigern, wovon ich ausgehe, wird ja vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter eingesetzt.

Darf und dürfte der IV dieses zum Verrechnen auf meinen Stromkonto des Versorgers pfänden obwohl ich eine Verechnung des Gutahben schon vor der Insolvenz vereinbart haben und wie bekommt der IV das überhaupt raus das auf mein Stromkonto ein Guthaben zum verrechnen ist?

Ich kann mir das Geld ja schlecht auszahlen lassen, den dann wäre es ja auf meinen P- KOnto wegen der Pfändung ebenso weg. Zur Not wäre die Variante das ich das Stromguthaben meiner Exfrau überweisen lasse, was bestimmt nicht erlaubt wäre.

Deswegen würde ich lieber das Guthaben auf dem Stromkonto lassen und verrechnen lassen.. nur wenn der eventuelle IV in den nächsten Monaten doch zum Zuge kommt und das GUthaben einfach pfänden kann, wäre es trotzdem weg und ich werde wegen meiner Sparsamkeit bestraft und müsste von meinen Pfändungsfreibetrag die Stromkosten zahlen....

Wer kann mir meine Fragen fachlich richtig beantworten oder mir einen Tipp geben was ich machen soll oder wie andere das eventuelle Problem gelöst haben.

Insolvenz, Privatinsolvenz
Privatinsolvenz ja oder nein bei 40-45 Tsd. Schulden?

Hallo,

ich habe durch meine Spielsucht (die ich nun aktiv bekämpfe und seit Monaten spielfrei bin) über die Jahre ca 40-45tsd. € Schulden angehäuft. Jetzt ergibt sich mir die Frage ob ich in die Privatinsolvenz gehen soll oder es tapfer abbezahlen soll? Eigentlich bin ich eher dafür es zu bezahlen, ich brauche trotzdem Rat.

Mein Einkommen ist: 1600€ +320-450€ Minijob = 1900/2050€

Meine Schulden sind:

Ratenkredit noch 84 Monate --> 302€ Rate pro Monat = ca 25.000€ Restschuld inkl. Zinsen

Eltern --> 11.000€ keine feste Rate

Dispo --> 7.000€ keine feste Rate, 10% Zinsen

Schufa ist tot, negativ Einträge, 100terte Kreditanfragen, Score zwischen 20-30% also ohne Chance auf Umschuldung, Zusammenfassung etc.

Monatliche Ausgaben:

-50€ Bausparvertrag

-300€ Kredit

-15€ Sportmitgliedschaft

-70€ andere Versicherungen

-190€ Leasingrate

-300€ Lebensmittel, Haushalt, Getränke etc (für 2 Personen)

-250€ Miete

-70€ Handy u. Internet

= 650€ bzw. 800€

Davor mindestens 250€ Spritkosten

=400€ bzw. 550€

Was meint ihr in meiner Situation Hand heben oder abbezahlen?

Meinen Eltern will ich das Geld auf jeden Fall zurückzahlen.

Vermögen: Bis auf mein Handy (Wert ca. 600€ und eine Markenjacke ca 500€) gar nichts, alles schon verkauft.

Habe schon schlaflose Nächte, kann nur noch an meine Schulden denken und habe Selbstmordgedanken, da ich ohne meine Spielsucht ein ganz anderes Leben hätte. Alleine ein Erbe von 50tsd. meiner Oma ist verzockt, habe ein gutes Abi, gute Ausbildung vor kurzen beendet. Ich bin gerade mal 25 Jahre und habe das Gefühl alles nicht mehr auszuhalten. Schlafe pro Tag 3-4 Std weil ich die Augen nicht zu bekomme.

Mit 16 angefangen zu spielen, seit ca 5 Jahren stark süchtig, insgesamt ca 150.000€ verloren trotz einem 22.000€ Gewinn und einen 38.000€ Gewinn.

Danke für eure Antworten

Privatinsolvenz, Schulden
Eltern stehen vor Insolvenz...belastetes Haus der Bank vorher abkaufen...können Eltern Miete zahlen?

Hallo... Das Haus meiner Eltern ist mit dem kompletten Wert bei der Bank belastet. Mein Vater steht kurz vor der Insolvenz. Könnten meine Schwester und ich das Haus "kaufen", d.h. das Haus der Bank abkaufen und es komplett auf uns finanzieren und es dann sozusagen an unsere Eltern "vermieten"? Ginge das dann im Rahmen einer Privatinsolvenz? Oder dürften meine Eltern ein solches Haus dann gar nicht mehr bewohnen? Könnte irgendetwas in der Art passieren, dass wir dann noch für andere Schulden belangt werden bzw. könnte das Haus abgesprochen werden und wir zahlen anstattdessen nur Schulden ab? Da meine Schwester und ich andere finanzielle Verpflichtungen haben, können wir das Haus nur dann finanzieren wenn wir dafür auch- zumindest teilweise- Miete erhalten. Im Falle einer Insolvenz... stünde meinen Eltern dann Hartz 4 zu oder wie verhält sich das? Und dürften sie im Rahmen von Hartz 4 und Wohnzuschuss überhaupt Miete- auch wenn diese relativ gering ausfallen würde- für ein Haus zahlen?

Wir möchten das Haus ungerne verlieren und unsere Eltern in eine kleine Wohnung umziehen sehen... aber meine Schwester und ich haben eben auch nicht die finanziellen Mittel um das Haus einfach so zu kaufen da wir selbst noch Häuser abzuzahlen haben.

Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen ... vielen Dank schonmal!

Hartz 4, Hartz IV, Insolvenz, Miete, Privatinsolvenz, KdU
Schmerzensgeld trotz Schulden oder besser zuerst Privatinsolvenz anmelden? Beste Lösung gesucht!

Liebe Forum-Mitglieder, wir befinden uns gerade in einer recht verzwickten Lage und hoffen, dass sich hier jemand für unseren Fall interessiert und eventuell einen guten Rat hat. Unser Vater musste vor ein paar Jahren Firmeninsolvenz anmelden und trägt hieraus als Privatperson immer noch riesige Schulden mit sich, da er leider keine Privatinsolvenz angemeldet hat. Letztes Jahr ist er schwer erkrankt und es kam zu einigen Fehlern bei der klinischen Behandlung, sodass er nun mit der Pflegestufe weiterleben muss. Wir würden gerne zivilrechtlich gegen einige Fehler der klinischen Behandlung angehen und denken auch eine recht hohe Summe an Schmerzensgeld erstreiten zu können (zumindest gibt es Urteile über ähnliche Fälle, bei denen die Summe recht angemessen schien). Nun stellt sich jedoch die Frage, ob dieser ganze Prozess, aufgrund der Verschuldung unseres Vaters, überhaupt Sinn macht? Wir möchten verschiedene Optionen abwägen: 1. Privatinsolvenz anmelden, in der Hoffnung, dass die Wohlverhaltensphase bereits vor dem Urteil eintritt? Unsere Recherchen haben ergeben, dass Schmerzensgeld, wenn man schon in der Wohlverhaltensphase ist, behalten werden kann. Hier würde sich jedoch die Frage stellen, wann diese Wohlverhaltensphase eintritt? Das konnten wir nicht wirklich rausfinden. Ist dies abhängig von der Höhe der Schulden oder einfach von der Länge des Prozesses? 2. Gibt es irgendeine Möglichkeit, bei der das Schmerzensgeld an einen Angehörigen ausgezahlt wird? 3. Oder ist es so einfach, dass Schmerzensgeld grundsätzlich trotz Schulden behalten werden kann? Eventuell hat jemand noch eine komplett andere Möglichkeit? Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und Zeit! Viele Grüße DieKinder

Privatinsolvenz, Schmerzensgeld, Schulden, Wohlverhaltensphase
Privatinsolvenz oder außergerichtlicher Vergleich?

Ich weiß nicht, ob ich das über einen Anwalt im Sinne einer Privatinsolvenz machen lasse oder den Anwalt für einen außergerichtlichen Vergleich zu beauftragen?
Der mich vertretende Anwalt gibt ja nur ein oder zwei Angebote mit einer Einmalzahlung von 20-30% der Gesamtschulden bei den Gläubigern ab und wenn das scheitert ist der Fall für Ihn abgeschlossen.

Bei einer Privatinsolvenz genauso wie bei einem außergerichtlichen Vergleich, wird den Gläubigern auch in den ersten Schritten ein Vergleichsangebot unterbreitet.

Dazu ist es dreimal günstiger da im Falle eines Scheiterns des Vergleichs, der gerichtliche Vergleich sowie der Insolvenzplan in den Kosten der Privatinsolvenz schon enthalten sind.

Macht doch gar kein Sinn das 3 fache zu verlangen wenn nur 2 Angebote abgegeben werden und bei einer Privatinsolvenz viel mehr gemacht wird uns es auch noch viel billiger ist...

Beispiel Max Pastulka:
Privatinsolvenz
Was ist enthalten?

750 €

  • Aufarbeitung der Gläubigerunterlagen
  • notwendiger außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Erstellung des Insolvenzantrages
  • Ratenzahlung möglich bis zu fünf Raten
Vergleich:Was ist enthalten?

2700 €

  • Aufarbeitung der Gläubigerunterlagen
  • Vergleichsverhandlungen mit einer Nachbesserung
  • ggf. Vertretung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren
  • Ratenzahlung möglich bis zu fünf Rate
Anwaltskosten, Insolvenz, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, vergleich, Insolvenzverfahren