Stromguthaben vor der Insolvenz kann es mit zukünftigen Abschlägen verrechnet werden?

2 Antworten

Ich bin mir halt nicht sicher ob der Insolvenzverwalter im Zuge seiner Ermittlung / Aufgabe nach Masse den Energieversorger anschreibt und nachfragt wie der Stromzahlstand ist, also Forderungen oder Guthaben da ist....

Ja das kann man so machen. Ob Gläubiger dann beim Stromlieferanten pfänden können, spielt ja erst mal eine Rolle, weil die Gläubiger das ja nicht wissen und auch nicht raus kriegen können.

Das ist auch legitim, weil man ja keine Nachzahlungen leisten kann während der Insolvenz. Zumal Du ja die vorangegangenen Strom-Schätzungen nicht zu verantworten hast.