Privatinsolvenz , Gläubiger aus Kroatien?

3 Antworten

Ja natürlich geht das. Es erfolgt dann auch Restschuldbefreiung für die Schulden bei koatischen Gläubigern. Schließlich kann man das auch in GB machen und es erfolgt auch dort Restschuldbefreiung für alle Schulden (mit Ausnahmen von Steuerschulden und Geldstrafen etc) auch in anderen Ländern. Schließlich können Schulden ja auch weiterverkauft werden an ausländische Gläubiger.

Einen kroatischen Gläubiger wird es wenig interessieren, was Du hier machen willst.