kurzfristige Beschäftigung bei Insolvenz pfändbar

3 Antworten

Während der Wohlverhaltensphase ist Dein alleiniger Ansprechpartner der Treuhänder. Ihm gegenüber musst Du auch bestimme Pflichten erfüllen.

Nicht nur, dass Du die monatlichen Abzahlungen an den Treuhänder abführen musst, ,Du bist auch verpflichtet, jegliche Änderungen in Deinen Familien- oder Einkommensverhältnissen zu melden.