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Alleinige Duschmöglichkeit nicht nutzbar- Höhe Mietminderung?

Hallo,

wir haben Mitte Februar 2024 einen Mietvertrag (Einzug 30.03.2024) unterschrieben. 2-3 Wochen nach der Unterschrift haben wir dann die Info vom Vormieter bekommen, dass die Dusche zu unserem Einzugstermin wegen eines Wasserschaden hinter der Dusche nicht nutzbar sein wird. Darauf haben wir den Vermieter angesprochen wieso uns von dem Schaden bei der Besichtigung nichts gesagt wurde und wieso wir so eine wichtige Info vom Vormieter erfahren anstatt von ihm. Angeblich wusste er nichts von diesem Schaden obwohl er schon die Auftragsbestätigung der Handwerker unterschrieben hatte.

Das Trocknungsgerät wurde in der Woche vom 18.03.2024 installiert und ab diesem Zeitpunkt hätte der Vormieter nicht mehr duschen dürfen, woran er sich aber nicht gehalten hat, deswegen hat sich die Trocknungszeit auch verzögert. Uns wurde gesagt dass die komplette Reparatur ca. 4-8 Wochen dauert, der Zeitraum ist jetzt schon deutlich überschritten. Seit 2 Wochen tut sich leider nichts mehr, da die Fliesen nicht geliefert werden. (Die Fliesen wurden erst bestellt als das Trocknungsgerät abgebaut wurde, obwohl die Fliesen viel früher rausgerissen wurden)

Wir hatten uns auf eine Mietminderung von 30% geeinigt. Die Mietminderung wurde allerdings auf Grundlage der Kaltmiete berechnet. Bei Familie können wir nicht regelmäßig duschen gehen, weil diese auf einfache Fahrt über 40km entfernt wohnen. Wegen des Wasserschadens haben wir uns bei einem Fitnessstudio angemeldet um dort duschen gehen zu können, die Kosten tragen wir selbst.

Die Frage ist jetzt welche Rechte wir noch haben und ob die 30% bei der langen Dauer noch angemessen sind?

Mieter, Mietrecht

nachträgliche Kosten für Einkommensteuer geltend machen?

Liebes Forum,

ein Steuerberater hat uns in eiliger Sache die Einnahme-Überschuß-Rechnung, sowie die Gewerbesteuer- und die Umsatzsteuererklärung für 2021 gemacht. Nun wollten wir über ihn die Einkommesteuererklärung 2021 erledigen lassen und haben ihm entsprechende Kostennachweise überlassen. Das uns von ihm benannten Ergebnis der zu erwartenden Nachzahlung ließ uns stutzen, und wir hatten die Theorie, daß er in ebenso eiliger Handlung die Einkommensteuererklärung für 2021 wohl bereits miterledigt hatte, bevor wir ihm die Kosten für die Kinderbetreuung, die Hausgeldabrechnung und die KFZ Versicherung überlassen haben. Wir baten ihn um ein Ergebnisvorab als PDF, und da sehen wir nun genau das, die Kosten für Kinderbetreuung, die absetzbaren Posten der Hausgeldabrechnung und unsere KFZ Versicherung fehlen. Nun möchten wir gern diese selbst dem Finanzamt nachreichen, noch bevor das Finanzamt den Steuerbescheid festsetzt, denn dann würden die Kosten noch berücksichtigt werden, entweder sogleich beim Erstellen des Festsetzungsbescheides, oder in einem zweiten Bearbeitungsgang, der dann zu einem geänderten Festsetzungsbescheid führt. Unsere Frage hierzu konkret ist diese: Können wir die Kosten über das Elster Portal in dem Modul der Einkommensteuer alleinig angeben, oder müssen wir eine komplett neue Einkommensteuererklärung abgeben, mit den Werten und Zahlen des Steuerberaters und in Ergänzung dazu unsere Kosten?

Einkommensteuererklärung, Steuerrecht

Fragen zum Bürgergeldbezug?

Guten Tag,

ich habe einen Masterabschluss in Betriebswirtschaft und werde zum 01.07.24 erstmals Bürgergeld beziehen. Aktuell beziehe ich ALG 1.

Nicht nur finde ich den Bürgergeldantrag unangemessen und zu persönlich, ich halte auch die Höhe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sowohl das Fragen nach höchstpersönlichen Details als auch die Höhe verletzen meine im Grundgesetz verankerte Menschenwürde. Ich prüfe derzeit eine Verfassungsbeschwerde.

Jedenfalls habe ich zwei konkrete Fragen, die mir vielleicht jemand beantworten kann und möchte.

  1. Ich werde im Herbst eine Erstattung aus Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von über 1.500€ erhalten, weil mein neuer Vermieter trotz Hinweis viel zu hohe Heizkostenvorauszahlungen abrechnet. Ich sehe diese 1.500€ nicht ein Einkunft an, sondern als Erstattung des Geldes, welches mir zuvor unrechtmäßig weggenommen wurde. Daher sollte dies keinen Einfluss auf meinen laufenden Bürgergeldbezug haben (anders wäre es, wenn das Jobcenter die Vorauszahlungen geleistet hätte).
  1. Gleiches Thema bei einer ESt-Erstattung nächstes Jahr. Es ist Geld, was mir zu Unrecht weggenommen wurde und dann erstattet wird. Also keine laufende Einkünfte. Immerhin kann ich hier den Erstattungszeitpunkt durch geschickte Abgabe der StE ein Stück weit selbst steuern und möglichst nach hinten verschieben.
Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld, Arbeitslosigkeit, Hartz 4, Hartz IV, jobcenter, sozialhilfe, Bürgergeld