Krankengeld trotz ElternGeld?

1 Antwort

Elterngeld ist eine Art  "Lohnersatzleistung " - die übrigens auch bei der Steuererklärung angegeben werden muß - demzufolge kann auch kein Krankengeldanspruch entstehen.

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/49.html

(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,

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solange Versicherte Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen; dies gilt nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Elternzeit eingetreten ist oder das Krankengeld aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen ist, das aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung während der Elternzeit erzielt worden ist,