Mit Freund zusammenziehen, der krankgeschrieben und ohne Arbeit ist?

3 Antworten

Ich würde jedenfalls von einem neuen Vertrag abraten, in dem der Freund als zweiter Hauptmieter steht. Denn dann wäre bei einer Trennung nur eine gemeinschaftliche Kündigung möglich. Und die verlängerten Kündigungsfristen durch lange bestehenden Vertrag entfallen.

Du kannst den Freund auch ohne Vertrag aufnehmen, dazu brauchst Du zwar die Zustimmung des Vermieters, aber er muss dem i.d.R. zustimmen. Dann ist auch im Fall der Trennung klar, wer ausziehen muss.

Dritte Möglichkeit wäre eine Untervermieterlaubnis des Vermieters, die er aber von einem Zuschlag abhängig machen kann.

Wenn die Wohnung nicht allzu klein ist müßtest Du ihn Fragen. Eine Änderung des Vertrages muss nicht sein.

Grundsätzlich - Besuch kannst du haben, da brauchst du den Vermieter nicht zu fragen. Aber eben nicht als Dauergast!

Wenn er dauerhaft einzieht, und die Wohnung als Meldeadresse angeben möchte, muss der Vermieter zustimmen.

Für den Vermieter ist entscheidend mit wem er den Vertrag und wie geschlossen hat. Schließlich ändert sich einiges besonders bei den Nebenkosten ( reichen die Mülltonnen aus, Nebenkosten für Energie usw.) Insofern wird der Vermieter einen neuen Mietvertrag evtl. mit Mieterhöhung wollen. Es ist Verhandlungssache.