Habe ich ein Anrecht auf Auszahlung von Resturlaubstagen, wenn der Chef den Arbeitsvertag auslaufen lässt, ich aber bis über Vertragende arbeitsunfähig bin?

2 Antworten

Das habe ich für Dich ausfindig gemacht:

"War der Arbeitnehmer bis mindestens zum Ende des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt und scheidet anschließend aus dem Arbeitsverhältnis aus, so hat er nach der aktuellen Rechtsprechung mindestens einen Anspruch auf Abgeltung der dem gesetzlichen Mindesturlaub entsprechenden Urlaubstage (UT) (20 Arbeitstage bzw. 24 Werktage) (EuGH 20.01.2009 - C 350/06). "

Diese Rechtsprechung wurde auch vom Bundesarbeitsgericht übernommen (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07).