Habe ich ein Anrecht auf Auszahlung von Resturlaubstagen, wenn der Chef den Arbeitsvertag auslaufen lässt, ich aber bis über Vertragende arbeitsunfähig bin?
Hallo, ich bin nun schon eine Weile Arbeitsunfähig und beziehe Krankengeld. Nun läuft mein Arbeitsvertrag zum Monatsende aus und der Chef hat sich dazu entschieden ihn nicht zu verlängern. Es besteht jedoch noch Resturlaub, den ich aufgrund der Krankschreibung (die bis nach Vertragsende läuft) nicht werde nehmen können. Muss der Chef mir den Resturlaub auszahlen oder in anderer Art vergüten?
2 Antworten
Wenn der Urlaub ganz oder teilweise nicht genommen werden kann, weil das Arbeitsverhältnis endet, wird der Anspruch auf Auszahlung mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters fällig.
(Aktualisiert am: 23.01.2017)
Das habe ich für Dich ausfindig gemacht:
"War der Arbeitnehmer bis mindestens zum Ende des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt und scheidet anschließend aus dem Arbeitsverhältnis aus, so hat er nach der aktuellen Rechtsprechung mindestens einen Anspruch auf Abgeltung der dem gesetzlichen Mindesturlaub entsprechenden Urlaubstage (UT) (20 Arbeitstage bzw. 24 Werktage) (EuGH 20.01.2009 - C 350/06). "
Diese Rechtsprechung wurde auch vom Bundesarbeitsgericht übernommen (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07).