Krank während der Freistellung – Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zum Ende der Kündigungsfrist?
Eine Bekannte erhielt von ihrem Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung, da es für sie nichts mehr zu tun gab, wurde sie für die letzten 4 Monate freigestellt. Unmittelbar nach der Freistellung erkrankte sie, erhielt für 6 Wochen die Lohnfortzahlung, danach aber nur noch das Krankengeld von der Krankenkasse. Mit dem Arbeitgeber war aber vereinbart worden, dass sie bis zum Ende der Kündigungsfrist ihr volles Gehalt weiter gezahlt bekommt. Muss der Chef jetzt die Differenz zwischen Krankengeld und Lohn nachzahlen?
1 Antwort
schön dumm sich überhaupt krankschreiben zu lassen. wenn ich nicht arbeiten muss und trotzdem meinen lohn kriege, warum sollte ich mich dann krank schreiben lassen? da muss einem ja der verdienst des arztes ja wichtig gewesen sein