Krankengeld und Kündigung

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Hallo,

bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer während der Entgeltfortzahlung gibt es meist Probleme mit der Krankenkasse.

Wenn die Kündigung während des Krankengeldbezuges erfolgt, ist es für die Krankenkasse ohne Bedeutung, ob die Kündigung durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erfolgte.

Ggf. schaltet die Krankenkasse den MDK ein, um die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen.

Wenn man ein Arbeitsverhältnis hat, ist die letzte tatsächliche Tätigkeit der Vergleichsmaßstab. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht, ist der erlernte und zuletzt ausgeübte Beruf der Maßstab.

Fiktives Beispiel:

  • In der tatsächlichen Tätigkeit mussten regelmäßig 100 kg gehoben werden. Da das nicht möglich war, bestand Arbeitsunfähigkeit.

  • In dem Beruf sind aber nur das Heben von 50 kg üblich. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses besteht dann automatisch Arbeitsfähigkeit.

Wenn man dann bei der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld beantragt, wird bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer eine Sperrzeit verhängt. Ggf. vom Arzt ein Attest ausstellen lassen und dieses der Arbeitsagentur vorlegen, damit dort ggf. auf die Sperrzeit verzichtet wird.

Gruß

RHW

RHWWW  27.09.2012, 19:55

Danke für den Stern!

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Wieso solltest Du den Anspruch auf Krankengeld verlieren? Du kündigst mit der vereinbarten Kündigungsfrist, während dieser Zeit bist Du doch noch Krankengeldbezieher. Dann beginnst DU den neuen Job und bekommst wieder Lohn, dafür kein Krankengeld mehr. Wo ist das Problem?