Ab wann zählt man sechs Wochen bei der Lohnfortzahlung?

1 Antwort

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit besteht für 6 Wochen !

d.h. 42 fortlaufende Kalendertage ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Arbeitstage des Arbeitnehmers.