Darf das Jugendamt Halbwaisenrente einbehalten, wenn die Mutter es nachweislich für den Lebensunterhalt braucht?

Ich versuch mich mal kurz zu fassen: meine Nichte (13 Jahre) bezieht eine monatliche Halbweisenrente von 221€. Da die leibliche Mutter krank war, lebte sie längere Zeit zur Pflege bei der Oma, alles rechtlich "abgesichert" über das Jugendamt. Da die Oma leider im Oktober 2015 verstarb, lebt sie seit November 2015 wieder bei ihrer Mutter. Jetzt zur Frage: obwohl meine Schwägerin Geringverdienerin ist und selbst Sozialleistungen bezieht (Rente wrd natürlich angerechnet), behält das Jugendamt die Halbwaisenrente ein, angeblich auf einem Sparbuch für später. Nahweise hierüber werden strickt verweigert. Die beiden leben also seit 8 Monaten weit unter Hartz4-Niveau. Wir steuern zwar bei, was wir können, verdienen aber selbst nicht viel und haben ebenfalls ein Kind zu versorgen. Ich kann es mir schlicht nicht leisten immer wieder finanziell einzuspringen. Is die Halbwaisenrente nicht eine Art Unterhaltseratz? Sie wird doch auch überall angerechnet? Und ist das norma, dass ich dem Jugendamt als nicht verwandte Tante Kontoauszuge vorlegen muss, um Einkäufe nachzuweisen? Was habe ich rechtlich gesehen mit meiner Nichte zu tun? Dazu kommt, dass die Enkelkinder, also auch unser Kind, von der Oma ein baufälliges Haus geerbt haben. Die laufenden Kosten hierfür tragen wir ebenfalls, da fühlt sich das Amt dann auch nicht zuständig. Dazu kommt, dass wir nur für eine völlig utopische Summe verkaufen dürfen, ohne dass die nette Sachbearbeiterin bereit ist, sich das "Schmuckstück" einmal anzusehen. Die Vermögenssorge für meine Nichte sollte übrigens seit Jahresanfang wieder bei der Mutter liegen, aber auch hier tut sich leider nichts. Vielleicht hat irgendjemand hier 'ne Idee, was wir da machen können. Kann man die Sachbearbeiterin irgendwie belangen? Das kann doch nicht normal sein... Antrag auf Beratungshilfe beim Anwalt hat sie mitlerweile gestellt, aber der Klageweg dauert eben auch, wenn's dumm läuft, Jahre...

Vielen vielen Dank im Vorraus!

Halbwaisenrente, Jugendamt
Kindesunterhaltsschulden. Wem steht es zu und wie Ausgleich verrechnen?

Ich habe 2 Kinder (17+14), die vor 2,5 Jahren zum Vater zogen. Ich war zu der Zeit Krank. Er forderte natürlich für die Kinder über das Jugendamt Unterhalt, welchen ich nicht zahlen konnte und daher für jedes Kind 643,50 offen waren. Mein Titel belief sich auf 50€ je Kind.

Die Jüngere lebt nun seit Nov13 wieder bei mir und der Vater zahlte seit dem keinen Unterhalt. Er hat im Gegensatz zu mir ein recht gutes Gehalt und mit dem Unterhalt fallen meine Tochter und ich aus dem Bezug von Hartz IV raus. Nun zahlte er seit Juni ans Jugendamt, aber unterschrieb den Titel erst Ende November. Dieser beläuft sich auf 377€ Mon. Ich stimmte beim Jugenamt zu, dass der Unterhalt für das bei ihm verbliebene Kind mit der Nachzahlung verrechnet wird. Also die 643,50 + für 13 Monate ins.650€. Zusätzlich wird natürlich bei der Verrechnung der Teil des Jobcenters aubgezogen, welches ich in den Monaten erhalten habe und das wird dem Amt auch ausgezahlt.

Nun komme ich aber zur eigentlichen Frage. Das Jugendamt gab mir die Berechnung und teilte mir in dem Brief mit, dass der Unterhalt für meine Jüngere, dem ich geschuldet habe (auch 643,50) von ihrem Unterhalt abgezogen wurde und somit nur noch ein Nachzahlung von 74,50 an sie ausgezahlt wird. Nun verstehe ich die Welt nicht mehr. man kann doch nicht den Unterhalt des Vaters welches er dem Kind Schuldet mit dem Unterhalt verrechnen, welches ich dem Kind schulde. Und wo ist nun dieses Geld gelandet? Der Brief kam erst gestern und ich möchte mich vor einer Auseinandersetzung mit dem Jugendamt informieren.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Jugendamt, Kindesunterhalt, Schulden, unterhalt, unterhaltsrecht
Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

Geld, Finanzen, Gesetz, Jugendamt, Kindesunterhalt, Recht, Schulden, unterhalt

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