unterhaltsbeschluss vom jugendamt

2 Antworten

Da sind Deine Lebensumstände wichtig.

Hast Du arbeit, oder nciht?

  • Wenn Du arbeit hast, bleibt Dir ein Selbstbehalt von 900,- Euro. Hast Du keine Arbeit, bleibt Dir ein Selbstbehalt von 770,- Euro.

  • Vom Mehrbetrag muss Unterhalt geleistet werden.

  • Hast Du z. B. 1.100,- Netto, 200 Euro Unterhalt. also 100,- für den Sohn der bei dir lebt (bleibt also Euch beiden) udn 100,- Euro für den anderen.

Wenn Deine Exfrau mit Kind von Dir nichts verlangen - wie Du meinst, dann wäre es echt komisch, wenn sich das Jugendamt einmischt. Entweder die haben dem Kind schon mal den Unterhaltsvorschuss gezahlt (das Geld wollen sie natürlich von Dir zurück) oder Deine Exfrau bezieht irgendwelche staatlichen Leistungen. Es kann eben nicht sein, daß der Staat - damit die Steuerzahler für Dein Kind aufkommen und Du nichts zahlst. Das Jugendamt (so kenn es es von einem Freund in ähnlicher Lage), kann auch Bewerbungen von Dir fordern und auch, daß Du nur einen Nebenjob suchst, denn 1200 Euro Einkommen sind nicht grade viel.