Hallo an alle,
ich habe ein Frage und komme nicht weiter.
Ich und mein Nochmann haben drei gemeinsame minderjährige Kinder (15/14/7). Die zwei großen haben die deutsche Staatsangehörigkeit mein Noch Ehemann die bulgarische. Meine kleine Tochter und ich haben die Aufenhaltskarte und Zusatzblatt, da wir aus einem nicht EU - Land stammen.
Als ich mich vom Mann getrennt habe (noch nicht geschieden) ist mein Sohn bei ihm geblieben und meine Töchter leben mit mir in einem Haushalt. Ich habe UVG beantragt, habe daraufhin ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, ob ich erwerbstätig bin (das bin ich). Somit erhält auch mein Sohn UVG.
Ich habe für meine kleine Tochter und mich einen Antrag auf Einbürgerung beantragt. Verlangt wird nun ob ich Unterhaltsschulden habe und Nachweise ob ich zahle.
Mein Sachbearbeiter vom Jugendamt meinte, es sind quasi Schulden, aber dadurch das bei mir unsere zwei Kinder leben, wird nun geprüft, ob ich das UVG zurückzahlen muss. Meinem Sachbearbeiter bei der Einbürgerung bzw beim Antrag habe ich meine Situation mitgeteilt, und das wir für unsere Kinder UVG erhalten.
Hat der UVG nun Einfluss auf die Einbürgerung? Heisst das, dass durch die Schulden beim Jugendamt momentan keine Einbürgerung für uns erhalte? Ich kann nirgendwo lesen, dass UVG eine Sozialleistung wie Bürgergeld oder ähnliches ist.
Das wäre echt schade, da ich natürlich das UVG auch zurück zahlen mag, in Raten. Das habe ich aber noch nicht vereinbart.
Vielen Dank für die Bemühung.