Muss Jugendamt Pflegegeld für Enkelkinder bezahlen?
Ich habe seid 6 Jahren mein Enkelkind in meinem Haushalt und habe ihn seid seiner Geburt großgezogen.Seid 25 November 2008 bin ich Arbeitslos und meine Frau auch.Zudem wurde ich erwerbsunfähig,wegen Krankheit geschrieben.Wir bekommen zusammen,ich und meine Frau,ca.730€,für den kleinen gibt es nichts.Wir solln uns da an das Sozialamt wenden,oder ans Jugendamt. Bis letztes Jahr haben wir keinerlei hilfe notwendig gehabt und haben den kleinen aus unsere Tasche großgezogen,aber nun wollten wir vom Jugendamt Hilfe für den kleinen haben,die aber wehren sich mit Hände und Füße dagegen und wollen einfach nichts bezahlen,aber,das kann doch wohl nicht rechtens sein. Wer kann uns da weiter helfen mit Rat und Tipps,oder Gesetzlichen vorlagen. Besten dank im Vorraus.Mfg:alcapone
3 Antworten
huhu, ich melde mich mal so eben. ich bin auch seid 14 monaten oma und der kleine lebt von geburt an bei mir und seinen 2 onkels und zwei tanten. meine tochter hat sich ende november das letzte mal hier sehen lassen. der kleine kennt sie nicht und ich habe pflegegeld bekommen. meine tochter hat im september 2008 einen antrag auf hilfe zur erziehung gestellt. wird der nicht von der mutter gestellt, bekommst du auch nix. also deine tochter muss diesen antrag stellen. als familienmitglied bekommst du nicht den vollen satz wie andere pflegeeltern und darfst auch keine sonderanträge stellen. ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. merchantfrau
Ich habe meine beiden enkelkinder auch bei mir seid 1 Jahr und habe ein anwalt eingeschaltet laut gesetz steht es einem zu aber die Jugendämter wollen nicht zahlen das mit dem antrag das denn deine tochter stellen muß ist richtig aber wenn du dein enkel schon 5 jahre hast beantrag das sorgerecht dann steht es euch auf jedem fall zu aber ich kann jedem nur raten anwaltliche beratung zu nehmmen
hallo, wir (tante und onkel)haben seit 7 monaten meinen neffen (kind meiner schwester) durch das JA als pflegekind bekommen. wir erhalten das kindergeld und haben mit hilfe des JA bei gericht einen antrag auf elterliche sorge nach § 1630 sgb (glaube)gestellt und bewilligt bekommen - was soviel bedeutet das für ämter und einrichtungen(ua.kita)wir das sorgerecht haben damit wir nicht immer nach den unterschriften "hecheln" müssen. das eigentl sorgerecht bleibt weiterhin bei seinen leiblichen eltern, nun erfuhren wir das wir verwandtenpflegegeld beantragen können damit wir für den kleinen noch gelder erhalten können da auch seine eltern nicht zahlen können. sollte dies aus irgenwelchen gründen niocht mgl sein, müssen wir einen antrag beim sozialamt für die grundsicherung des kleinen beantragen.
viel glück,,,