Kindergeld Mit 17 ???

3 Antworten

Die Eltern können normalerweise verlangen, dass das Kindergeld an Sie und nicht an Ihr minderjähriges Kind ausbezahlt wird.

Schließlich tragen Sie die Kosten für Kost und Logis. Folglich steht Ihnen auch das Geld zu. Anders sieht es jedoch dann aus, wenn Sie Ihrer Unterhaltspflicht nicht hinreichend nachkommen.

In diesem Fall darf die Familienkasse gewöhnlich auch eine „Abzweigung“ vornehmen, d.h. das Geld direkt an das Kind – bzw. an dessen Vormund – schicken.

http://blog.steuerberaten.de/privat/11_357_auszahlung-des-kindergeldes-an-das-minderjahrige-kind/

Ich habe diese Frage gelesen und möchte dazu 1-2 Anmerkungen machen:

  1. Die Antworten, die gegeben wurden, sind korrekt.

  2. Ein Abzweigungsantrag setzt eine Prüfung "in Gang" und meines Wissens nach wird dabei die Kindergeldzahlung vorläufig eingestellt. Ein anderer Weg wäre, sofern mit der Mutter Einigkeit besteht, einfach die Bankverbindung für die Zahlung des Kindergeldes auf das Konto des Kindes zu ändern. Dafür nutzt man einfach eine Änderungsmitteilung an die Familienkasse.

Die Mutter bleibt weiterhin die Bezugsberechtigte für das Kindergeld und führt ggf. auch den Schriftwechsel mit der Familienkasse.