Muss mein Freund für mich aufkommen?

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Hallo,

wie Tina34 schon richtig gesagt hat ist folgendes Möglich:

  1. Zuerst sind die Eltern bis zum ersten berufsqualifierenden Abschluss unterhaltspflichtig.
  2. Falls diese das nicht können oder das Verhältnis stark zerrüttet ist, müssen die Dir wenigstens das Kindergeld überweisen bzw. kannst es direkt auf Dein Konto gehen
  3. Falls es eine Ausbildungsvergütung gibt, so darfst Du diese natürlich auch behalten.
  4. Zusätzlich kann dann versucht werden Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu bekommen

Aber wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe ist das keine "WG" sondern eine "BD" (=Bedarfsgemeinschaft), denn in einer WG muss (fast) alles getrennt sein: Konten, Schlafzimmer, Eigentum/Sachen, getrennt Einkaufen, getrennte Lebensmittel, getrennt Kochen, usw ...

Es geht um eine überschaubare Zeit von 2-3 Jahren, je nach Höhe Deiner Ausbildunsvergütung kann diese sogar besser sein als ALG2/Hartz4/Stütze und das ganz ohne "Schmu"! Und falls nicht kommt Dein Freund sicher gerne für Dich auf, aber redet offen darüber (dass hat mir auch geholfen).

VIEL GLÜCK UND ERFOLG!

Vielen Dank für die Antwort! :)

Dass es in der WG so strenge 'Regeln' gibt wusste ich nicht, deshalb danke!

Ich werde heute Abend mal mit Ihm in Ruhe alle Möglichkeiten durchgehen!

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grundsätzlich sind erst mal deine Eltern für dich zuständig. Wenn du 18 bist dann sind sie "Barunterhaltspflichtig". Sollte da nichts zu holen sein, solltet ihr euch auf regelmäßige Besuche das Sozialamt wegen der "WG" einstellen. Sollte das dann nach etwas anderem als einer WG aussehen, wird dir die Leistung gestrichen. Dein Freund wäre dann verpflichtet für dich aufzukommen. Außerdem warum soll die Allgemeinheit für eure Beziehung aufkommen? Der Sozialstaat ist für wirklich bedürftige vorgesehen und nicht dazu da eure Haushaltskasse aufzubessern!

Aber die erste Anlaufstelle sind deine Eltern.

Erstmal Danke für deine Antwort! Es sieht so aus, dass bei meiner Mutter wirklich nichts zu holen ist, sie muss leider selbst sehen wie sie einigermaßen über die Runden kommt & mein Vater ist krankheitsbedingt Frührentner. Der Sozialstaat ist keinesfalls dazu da um unsere Haushaltskasse aufzubessern! Nur ihm fehlen dann auch die Mieteinnahmen, die er sonst durch die Wohnung gemacht hätte und durch eine Untermiete z.B. würde sich das ändern. Es geht keinesfalls darum dass ich mir dadurch ein schönes Leben machen will, das ist quatsch. Habe vom Jugendamt sogar extra einen Schein für das Sozialamt bekommen dass meine Mutter nicht aufkommen kann und auch kein weiteres Zusammenleben möglich ist. Nur mein Freund kann uns nunmal nicht allein durchbringen und das möchte ich auch nicht.

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@chrissipuh

das Sozialamt wird aber trotzdem dann prüfen in welcher Höhe dein Freund für dich aufkommen kann. Und das als "WG" zu tarnen obwohl ihr eine Beziehung führt nennt man um es grob zu sagen "Betrug".

Lösung dein Freund vermietet die Wohnung und jeder von euch suchst sich einen eigene Wohnung, dann kannst du Harz4 beantragen und dein Freund muß nicht für dich aufkommen.

Allerdings bedenke immer, egal was das Jugenamt dir bescheinigt ohne ok der Harz4 Stelle darfst du nicht ausziehen!!! Und viele Harz4 Stellen interessiert nicht was das Jugenamt sagt die erteilen oft nicht die Genehmigung zum ausziehen (bzw. die übernehmen nicht die Kosten!). Also geh hin und erkundige dich bei der für dich zuständigen Harz4 Stelle.

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Du schreibst in einem Kommentar, dass Dein Freund Verlust hat, weil er nicht die Wohnung vermieten kann, weil er sie selbst bewohnt. - das stimmt und stimmt wiederum nicht. Irgendwo wohnen muss er ja. Und dort, wo er wohnt, muss er Miete zahlen. Weil er nun in seinem Eigentum wohnt, zahlt er keine Miete, die sonst ein anderer zahlen würde. Das gleicht sich also wieder aus.

Um zu verstehen, was es mit der Bedarfsgemeinschaft und der Wohngemeinschaft auf sich hat, google mit

unterschied bedarfsgemeinschaft wohngemeinschaft

und lies die Infos.

Sobald Ihr zusammengezogen seid und Du Hartz IV beantragst, musst Du ja Deine finanzielle Lage genau darlegen, und

auch Dein Freund muss sich dann vor der Arge / Jobcenter finanziell nackt ausziehen und seine finanziellen Verhältnisse darlegen. Ich glaube kaum, dass ihm das gefallen würde.

Ergebnis der Prüfung würde dann wohl sein, dass er für Dich aufkommen muss.

Lies mal diesen Artikel:

Sippenhaft" der Hartz IV Bedarfsgemeinschaft

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a280d3250b.php