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kann das Jugendamt mir meine Kinder wegnehmen obwohl ich beweisen kann das kein übermäßiger Alkoholkonsum statt findet (ex alkoholikerin)?

Ich hatte eine Gerichtsverhandlung vor ein paar Tagen ( elterliche Sorge). Die Richterin hat angeordnet das ein Alkoholtest beim Gesundheitsamt durchgeführt werden soll. Sie sagte wenn er positiv ausfallen würde, würde man mir die Kinder wegnehmen. Zu meiner Vorgeschichte: ich war vor 7 Jahren ( vor der Geburt meiner Kinder) akkut alkoholabhängig. Habe eine Therapie gemacht und Reha. Habe diese erfolgreich abgeschlossen. Jetzt trinke ich nur noch ( kontrolliert) zu besonderen Anlässen ( Geburtstage, Silvester etc.) Und durch eine dumme Anschuldigung die völlig aus der Luft gegriffen ist hat das Jugendamt Meldung beim Familiengericht gemacht. Die Richterin verlangt auf Grund meiner Vorgeschichte Alkoholtests beim Gesundheitsamt. Seit ich das erfahren habe ( vor 6 Tagen) bin ich natürlich vollkommen abstinent. Vor 2 Wochen habe ich allerdings was getrunken ( Geburtstag meines Bruders). Ich habe keine Ahnung wann dieser erste Test anstehen wird. Allerdings rechne ich damit das es nicht lange dauern wird. Anhand der Werte wird man das aber auf jeden Fall erkennen. Ist es möglich das man mir die Kinder wegnehmen kann ohne das ein übermäßiger Alkoholkonsum statt gefunden hat?

Bitte nur darauf antworten wenn sie wirklich Ahnung von der Problematik haben.

Ich bin echt verzweifelt!

Mfg

Jugendamt, sorgerecht, Alkohol

Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

Geld, Finanzen, Gesetz, Jugendamt, Kindesunterhalt, Recht, Schulden, unterhalt

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