Hauptwohnsitz und unangemeldetes WG-Zimmer Lohnsteuerjahresausgleich

Hallo liebe Forenmitglieder, ich bin gerade dabei meinen Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2011 zu bearbeiten und weiß nicht, wie ich die Kilometer zwischen meinem damaligen Hauptwohnsitz und meiner Arbeitsstätte berücksichtigen kann.

Zum besseren Verständnis, erläutere ich zunächst die damalige Lebenssituation. Ich hatte meinen Hauptwohnsitz im elterlichen Wohnhaus, ca 500km von meinem Arbeitsplatz entfernt. Dort hatte ich, und habe auch heute noch, meinen Freundeskreis, dort hatte ich meine Freundin, und dort hatte ich, und habe auch immer noch, mein leibliches Kind. Mann könnte diesen Hauptwohnsitz auch als meinen damaligen Lebensmittelpunkt bezeichnen. In der Nähe meiner Arbeitsstätte wohnte ich werktags zur Zwischenmiete in einem möblierten WG-Zimmer. Ich habe mich in 2011 weder beim hiesigen Einwohnermeldeamt, noch sonst nirgendwo angemeldet!!! Im 1- und 2- wöchigen Rythmus, bin ich zwischen meinem Hauptwohnsitz und meinem WG-Zimmer gependelt.

Wie kann ich diese Kilometer noch geltend machen? Kann ich diese Kilometer überhaupt geltend machen? Können mir nachträglich noch Nachteile aus meiner "Nichtanmeldunge" entstehen (Strafe beim Einwohnermeldeamt? Forderungen vom Finanzamt)???

Vielen Dank für alle fundierten und hilfreichen Antworten!!!

Erstattung, werbungskosten, Absetzbarkeit, Kilometergeld, Lohnsteuerjahresausgleich, Zweitwohnsitz
Erste Steuererklärung nach Studium (Master): anrechnung von Studiumskosten

Hallo,

ich setze mich gerade das erste Mal mit meiner Steuererklärung auseinander und habe nun einige Fragen. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Schon mal vielen Dank für eure Mühe!

Ich möchte meine MSc-Studiumskosten geltend machen! Dies ist als Werbungskosten rückwirkend für 4 Jahre möglich, da es sich bei dem MSc-Studium (nach einem BSc-Studium) um eine Weiterbildung handelte. Studiumsbeginn des MSc-Studiums war April 2010. Für die Jahre 2010-2012 muss ich also nun rückwirkend Verlustvorträge anfertigen.

Im März 2013 habe ich (direkt nach Ende des MSc-Studiums) begonnen zu arbeiten und habe steuern bezahlt. Zu den Verlustvorträgen kommt also die Einkommenssteuererklärung für 2013.

Hier nun meine Fragen:

  1. Wie kann ich dem Finanzamt mitteilen, dass es sich bei dem MSc-Studium um eine Weiterbildungsmaßnahme handelt.
  2. Gilt auch für die Jahre 2010-2012 einen Werbungskostenpauschale von 960 Euro pro Jahr?
  3. Während des MSc-Studiums habe ich immer gejobbt (verdienste lagen stets unter dem Steuerfreibetrag). Muss ich diese Verdienste angeben? Ist das Anfertigen von Verlustvorträgen wohlmöglich sogar überflüssig, wenn die jährlichen Einnahmen durch die Jobs die Studiumsausgaben im entsprochenen Jahr überschritten?
  4. Muss ich Ausgaben die ich als Werbungskosten geltend machen möchte belegen oder ist dies erst auf Anfrage nötig. Falls es direkt nötig ist: wie mache ich das, wenn ich meine Steuererklärung ausschließlich elektronisch ans Finanzamt übermitteln möchte?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Studium, einkommensteuer, Finanzamt, Verlustvortrag, werbungskosten

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