Bekommt man die Verpflegungspauschale als Vor-Ort-Techniker wenn man von einem IT Dienstleister beim Kunden abgestellt ist?

Ich bin als IT Sevicetechniker(Vollzeit,jeden Tag min. 8,5 Arbeitszeit)von meiner Firma(It Dienstleister) beim Kunden in Essen abgestellt.Mein Wohnort ist Moers(dort setze ich täglich Fahrkostenpauschale unter Werbungskosten ab),der Kunde sitzt in Essen. Mein Arbeitgeber,der IT Dienstleister,sitzt in Nürnberg.Da ich jeden Tag innerhalb von Essen Mülheim und Gelsenkirchen vor Ort Einsätze mit dem von meinem Arbeitgeber bereitgestelltem Firmwagen habe sollte mir doch der Verpflegungsmehraufwand zustehen oder?Jahrelang habe ich den für 230 Tage bekommen.Jetzt wurde er ersatzlos gestrichen obwohl mein Arbeitgeber mir bescheinigte das ich als Aussendiensttechniker dieses Jahr 211 Tage min. 40 Stunden pro Woche tätig war.Das wurde in den vergangenen Jahren immer erstattet..Meine Anfahrt und Rückfahrt von min ca.45min zum Kunden ist nicht eingerechnet. Oder stehen evtl. nur 3 Monate zu? Mein Kunde ist im letzten Jahr komplett umgezogen,das heisst die Anschrift hat sich auch geändert.Ich kann ja nur noch eine erste Tätigkeitsstätte angeben obwohl ich mehrere habe.(4.Standorte in der Stadt) Ich wollte Widerspruch einlegen.Denkt ihr das ist Ok? Sorry für die Komplexität meines Falles,aber es ist denke ich mal sehr häufig für eine abgestellte Arbeitskraft Vor Ort beim Kunden... auch über ggf. berechtigte Einwände die ich beim Einspruch darstellen könnte wäre ich sehr dankbar.... V ielen Dank im voraus...Gruss Gerald

Lohnsteuer, werbungskosten, Verpflegungsmehraufwand
Verlustvortrag Werbungskosten verpufft?

Hallo, ich freute mich, dass ich Ausbildungskosten, die mir durch mein Studium entstanden sind solange vortragen kann, bis ich sie über die Lohnsteuer zurückbekommen kann, wenn ich festes Einkommen erziele. Aber das ist jedoch nicht so gelaufen, wie ich es mir vorgestellt habe.

Zu meiner Situation: Ich war bis dieses Jahr im April Student und habe fleißig meine Verluste jedes Jahr vorgetragen. Letztes Jahr 2015 habe ich ein Praktikum begonnen, für das ich in eine neue Stadt gezogen bin. Dadurch konnte ich eine Umzugskostenpauschale sowie jedes Jahr die Studiengebühren als Werbungskosten in meine Steuererklärung eintragen (ca 950 Euro). Diese Verluste wollte ich wie jedes Jahr weiter vortragen.

Ich habe in 2015 ca 4000 Euro durch Praktika verdient, indem ich jeden Monat ca 500 Euro monatlich verdient habe.

Nun wurden jedoch die 950 Euro in der Steuererklärung von den Einkünften abgezogen (Pauschbetrag von 1000 Euro) und sind verpufft, ohne dass ich sie weiter vortragen konnte.

Für die 4000 Euro (monatl. ca 500 Euro) hätte ich lange keine Lohnsteuern gezahlt, sodass ich das schon sehr fragwürdig finde. Warum sollte ich sonst meine Verluste vortragen, wenn ich am Ende eh keine Lohnsteuern zahlen muss und hierdurch bei wenig Einkommen, die Verluste verpuffen, weil sie irgendwie beim Einkommen abgezogen werden, was eh nicht versteuert wird?

Ist das alles richtig so und wenn nicht, was kann ich machen, um meine Verluste geltend zu machen bzw. noch weiter vorzutragen bis ich sie über die Lohnsteuer zurückbekomme?

Danke für jede Antwort!

werbungskosten, Ausbildungskosten

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