Angestellter im Außendienst (Steuererklärung, Werbungskosten, Fahrtenbuch)

Ich bin Angestellter im Außendienst. Jetzt habe ich eine Frage dazu, ob ich als Angestellter dazu verpflichtet bin ein Fahrtenbuch zu führen. Ich bekomme von meinem AG ca. 1000 € monatlich dafür, dass ich für Ihn im Außendienst unterwegs bin. Ich möchte beim Finanzamt ca. 25.000 gefahrene km als Werbungskosten ansetzen. Ich finde, dass das in diesem Verhältnis nicht viel ist. 7.500 € Werbungskosten möchte ich ansetzen und bekomme 12.000 € Fahrtkostenpauschale. ich habe mal gelesen, dass ein Finanzamt verlangen kann, dass bei sehr hohem Fahrtaufwand ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen ist. Andere Finanzämter akzeptieren eine Auflistung der getätigten Fahrten.

Ich fühle mich bei immer mehr auflagen wie ein Schwerverbrecher. Und ich möchte doch nur ein paar Euro für meine mit meinem privaten PKW gefahrenen km wieder bekommen.

Ich hoffe es kann mir einer helfen.

Ganz konkret wurde jetzt mein Fahrtenbuch abgelehnt, weil es keine privaten Fahrten ausweist. In 2008 und 2009 wurde es akzeptiert. Das für 2010 wurde Ende 2011 akzeptiert mit der mündlichen Aufforderung, dass ich ab 2012 auch die privaten Fahrten aufführen soll. Als ich jetzt 2011 abgegeben habe, wurde das Fahrtenbuch abgelehnt, weil die privaten Fahrten fehlen. Ich habe natürlich keinen Beweis für die mündliche Aussage. Was kann ich tun?

Steuererklärung, werbungskosten, Fahrtenbuch
Werbungskosten: Umzugskosten bei Wechsel mit Zwischenstopp

Hallo liebe Experten,

ich habe eine Frage zur Geltendmachung von Umzugskosten.

Ich bin 2012 von zu Hause ausgezogen, weil ich meinen ersten Job angetreten hab. Zu diesem konnte ich nicht pendeln, weshalb ich einen Zweitwohnsitz in nächster Nähe zur Firma bezogen habe. Dafür kann ich als Werbungskosten (neben Reisekosten, etc.) nur die ermäßige Umzugskostenpauschale ansetzen (vorher kein eigener Haushalt bei den Eltern), soweit so gut.

Danach geht es 2013 weiter. Ich weiß jetzt schon, dass ich im August den letzten Monat arbeiten werde und ab Oktober ein Master-Studium in einer ganz anderen Stadt anfangen werde. Dies bedeutet, ich wohne im September 4 Wochen übergangsweise wieder zuhause und ziehe dann ab Oktober in die Studienstadt. Diesen würde ich gerne wieder als Nebenwohnsitz anmelden. Dieser Umzug ist grundsätzlich ja auch als Werbungskosten absetzbar. Deshalb die nächste Frage: 2. Wie wird dieser vierwöchige Übergang behandelt? Möglichkeit A: Es gibt 2 Umzüge, einen von Arbeitsort zu Eltern (praktisch Auflösung Wohnsitz) und danach einen von Eltern zu Studienort. Somit kann ich auch beide ansetzen in der Steuer. --> Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen! Möglichkeit B: Ich gebe den Umzug vom jetzigen Arbeitsort (eigener Hausshalt) zu Studienort (eigener Haushalt) an. Das wäre steuerlich von Vorteil für mich, aber ja eigentlich nicht korrekt, da ich dazwischen den vierwöchigen Aufenthalt zu Hause habe. --> Entspricht der gefühlten Realität, dass ich letzendlich mein ganzes Hab und Gut vom Arbeitsort zum Studienort bringen muss. Möglichkeit C: Ich gebe den Umzug vom Wohnort meiner Eltern zu Studienort an, da habe ich aber wohl wieder nur Anspruch auf die ermäßigte Pauschale (kein eigener Haushalt zuhause). --> Klingt nach dem streng korrekten Weg

Dazu kommt finanziell noch, dass die tatsächlich entstandenen Kosten sich je nach Fall ganz anders darstellen (Ansetzungen Entfernungen etc.)

Denke ich hier persönlich zu komplex? Was ist steuerrechtlich korrekt und somit ansetzbar? Langer Text, aber ich würde mich trotzdem über Kommentare freuen was hier angebracht ist. :) Hat das eigentlich Melderecht hiermit was zu tun? Meines Wissens hat das Melderecht erstmal nichts mit dem Einkommenssteuerrecht zu tun, kann allerdings als Indiz herangezogen werden.

Steuererklärung, Steuern, Umzugskosten, werbungskosten
Hilfe..!! Fahrtkosten während diplomarbeit absetzen?

Hi Alle,

Erstens .. Mein deutsch ist nicht prima.. Bitte entschuldigen..

Ich fülle die EinkommenSteuererklärung für die Jahr 2011 auf. Folgende gibt die Hintergrund.

Ich bin ein Master Student in eine Deutschen Hochschule. Ich war als ein Diplomand in Düsseldorf von 01.09.2011 bis 29.02.2012 bei einem firma tätig. Diese Diplom\ Masterarbeit ist für uns verpflichtend. Ich habe monatlich 800€ brutto \ 633 netto pro monat als entschädigung von der Firma bekommen. Ich habe während diese tätigkeit als diplomand in düsseldorf gelebt ( ich meine ich bin in Düsseldorf als ein bürger registriert). Die entfernung von mein wohnung zu die Arbeitsstelle war 8 km (einer richtung). Ich habe kein Auto d.h. kaufte ich eine Fahrkarte zur Nutzung der öffentliches verkehrsmittel. Ich habe monatlich 45€ bezahlt ( für die Fahrkarte). Die firma ist jetzt zufrieden mit mein arbeit und ich wird als ein festarbeiter von Mai 2012 mit die gleichen firma arbeiten.

Der LohnsteuerbescheinigungsAusdruck für die 4 monate von 01.09 - 31.12 beinhaltet die folgende Felde..

Bruttoarbeitslohn - € 3200

ArbeitgeberAnteil zur gesetzlichenrentenversicherung - € 318

ArbeitnehmerAnteil - € 318

Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen krankenversicherung - 262

Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung - 39

Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung - 48

Es gibt keine andere Felde.

Meine frage :

Kann ich die ( 4 monate in 2011 * 45€ = €180 ) Fahrtkosten als Werbungskosten in die Elsterformular deklarieren?Werden die Fahrtkosten rückerstattet? Bitte helfen..

Finanzamt, Steuererklärung, Steuererstattung, werbungskosten, Fahrtkosten

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