Einkommenssteuererklärung bei Gewerbe ohne Umsatz?

Guten Abend/Morgen,

letztes Jahr hatte ich ein Gewerbe angemeldet um nebenbei etwas Geld in die Kasse zu bekommen, konnte mich jedoch aufgrund von Zeitmangel nicht darum kümmern. Da ich auch in naher Zukunft keine Möglichkeit dafür gesehen habe habe ich es später wieder abgemeldet.

Insgesamt habe ich lediglich "minus" gemacht, das heißt nur die An & Abmeldung des Gewerbes, welche natürlich jeweils etwas Geld auf der Gemeinde gekostet haben. Nun bekam ich vor einigen Tagen einen Brief von meinem zuständigen Finanzamt, welches mich aufforderte eine Einkommenssteuer abzugeben.

Nun hänge ich seit Tagen über dem ElsterFormular und zerbreche mir den Kopf, was, wie, wo und wie viel ich eintragen muss. Ich habe mich etwas schlau gemacht und in diversen Foren gelesen, dass ich neben dem Mantelbogen Anlage G und eine formlose EÜR abgeben müsse. Allerdings scheiden sich auch hier wieder die Geister, wie das eben so ist sagt der eine das, der andere dies, und Finanzamtösisch spreche ich auch nicht unbedingt fliessend...

Falls diese Anlagen bis dato korrekt sind wäre meine Frage nun, was ich eintragen muss, bei Anlage G konnte ich bisweilen nur Seite 1 Z. 4 ausfüllen, und zwar die Art des Gewerbes und den Gewinn, also 0 EUR? Oder muss ich hier die Summe der Ausgaben & Gewinne eintragen, also nach Adam Riese und Eva Zwerg -66 EUR?

Wie genau müsste man die EÜR machen, einfach eine in diesem Falle recht simple Rechnung in Excel eintippen und mit einreichen? Da ich die mystische 17.500 EUR Grenze nicht überschritten habe dürfte das formelle EÜR-Formular ja wegfallen.

Falls ich mit etwas daneben liege und/oder etwas wichtig fehlt wäre ich dankbar für Hilfe, ist natürlich klasse wie gut einen die Schule innerhalb von 13 Jahren auf solche (fürs Leben sinnvolle) Dinge vorbereitet lol sarcasm off.

Nächtlichen, ermüdeten Gruß,

Mark

Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuererklärung
Steuerberater hat Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht. Kann er nun belangt werden?

Hallo,

ich bin selbstständig als Freiberufler und mein Steuerberater hat meine Einkommen- und Umsatzsteuer für 2014 zu spät abgegeben. Die Bescheid (Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid) habe ich nun vom Finanzamt bekommen mit jeweils entsprechenden Verspätungszuschlägen und mit jeweils einer geschätzten Bemessungsgrundlage. Dies führt nun dazu, dass ich recht viel nachzahlen muss.

Ich habe meinen Steuerberater die Steuerbescheide natürlich sofort zukommen lassen zur Prüfung und habe auch schon mehrfach versucht einen telefonischen Kontakt herzustellen. Aber mein Steuerberater ist leider sehr unzuverlässig und nicht kommunikativ. Ein Wechsel wird jetzt spätestens notwendig. Hinzu kommt, dass auch meine Einkommensteuervorauszahlung für jedes Quartal enorm gestiegen sind. Alle Nachzahlungen werden automatisch von meinem Konto einbezogen, startend mit dem 10.06.. Dies möchte ich natürlich verhindern, da mein Steuerberater ja den Fehler gemacht hat. Während der gesamten Zeit habe ich Ihn mehrfach daran erinnert meine Steuererklärungen abzugeben. Die Unterlagen hat er frühzeitig von mir erhalten.

Was kann ich denn nun machen? Ihm scheint es total egal zu sein. Fakt ist, dass diese Nachzahlungen mich in ein finanzielles Loch führen und ich sehr beunruhigt bin. Kann man den Steuerberater belangen ohne gleich einen Anwalt zu nehmen?

Kann diese Angelegenheit auch nun noch ein anderer Steuerberater klären mit dem Finanzamt und meine (unberechtigten) Nachzahlungen verhindern?

Danke und Gruß, Martin

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Nachzahlung, Steuerberater, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Verspätung, Umsatzsteuererklärung
Muss ein Selbständiger/Freiberufler Geldgeschenke vom Opa in der Steuererklärung angeben?

Hallo, es geht um jemanden, der selbständiger Webdesigner ist. Aus gesundheitlichen Gründen lagen die Einnahmen n den letzten Jahren nur im Bereich von ca. 4000 - 6000 Euro p.a.. Dazu kamen noch ein paar Kapitaleinkünfte. Zusammen ergab beides vielleicht knapp 10000 Euro. Der Selbständige hat einen Opa, um den er sich fast täglich kümmert. D.h., er fährt zu Ihm ans andere Ende der Stadt, bringt Einkäufe und Essen mit, fährt den Opa zu Ärzten, erledigt Behördenkram usw, usw. Das alles rechnet er aber nicht im Detail mit dem Opa ab (nach dem Motto. gib mir mal 20,87 Euro für meine Einkäufe bei Aldi!). Stattdessen gibt der Opa dem Enkel öfters mal pauschal und großzügig ein paar Hunderter auf die Hand. Was davon nun für die Kosten (Einkäufe, Fahrten etc.) ist, die dem Enkel entstanden sind und was geschenkt, lässt sich kaum auseinander rechnen. Unter dem Strich hat der Enkel im Jahr knapp 10000 Euro Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und ebenfalls knapp 10000 Euro von dem Opa. DAS PROBLEM:früher oder später wird wohl mal ein Finanzbeamter auf die Frage kommen, wie der Enkel Jahr für Jahr von knapp 10000 Euro (manchmal auch weniger) leben konnte. Und da der Enkel meist das von dem Opa erhaltene Geld bar auf seinem Konto eingezahlt hat, wird dann vermutlich die Frage kommen, woher das Geld stammt. Der Opa würde natürlich bestätigen, dass es seine Geldgeschenke war. Die Frage ist nur: muss der Enkel das vom Opa erhaltene Geld auch Jahr für Jahr in seiner Steuererklärung angeben? Also ungefähr so: Webdesign Firma XY 700 Euro, Unterricht Herr ZZ 200 Euro, Kostenerstattung und Auslagen von meinem Opa 500 Euro, usw, usw. ? Und müsste er (schlimmstenfalls) wirklich immer ausrechnen, was nun Auslage für seine Kosten waren, die der Opa Ihm wieder gegeben hat und was Geldgeschenke waren? Hat jemand einen Tipp oder einen fachkundigen Rat für solch einen Fall? schon mal danke im Voraus!

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Freiberufler, Selbständiger

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