Muss ein Vermieter grundsätzlich immer eine Einkommensteuererklärung abgeben, auch wenn die Mieteinnahmen gering sind?

2 Antworten

zusammen bei ca. 950 Euro

Bitte nicht "zusammen" angeben, sondern einzeln. Selbst dann kann man mit den Angaben noch wenig anfangen. Welche Rente wird seit welchem Kalenderjahr brutto gezahlt? Siehe Wikipedia "Rentenbesteuerung".

Mieteinkünfte sind nicht Mieteinnahmen/-zahlungen. Welche anteiligen Werbungskosten, welche anteiligen Betriebskosten, welche Kaltmiete und welche Betriebskostenvorauszahlungen/-pauschalen fielen für die Wohnung an? Liegt die Kaltmiete über 66 % der ortsüblichen Miete oder wieviel darunter?

Danach kann eine Aussage zur Geringfügigkeit der Miete gemacht werden. Bei Mieteinnahmen ist die Anlage V auszufüllen.

Hat der Ehegatte auch steuerpflichtige Einkünfte? Ist Einzel- oder Zusammenveranlagung geplant? Bei Zusammenveranlagung werden alle Einkünfte von beiden zusammen besteuert und nur dann gibt es den doppelten Grundfreibetrag. Bei Zusammenveranlagung werden die Grundfreibeträge nicht zeitanteilig vor und nach Hochzeit gerechnet, sondern für das ganze Jahr.

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p>Das heißt also, dass bei einer Heirat zum Ende des Jahres hin die 16.000 Euro gelten, und zwar für das ganze Jahr - und es muss keine Einkommensteuererklärung gemacht werden? Ich dachte eigentlich, ein Vermieter müsste seine Mieteinnahmen immer melden

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@kreuzdame

bei einer Heirat zum Ende des Jahres hin die 16.000 Euro gelten

Am besten liest Du mal bei Wikipedia "Grundfreibetrag (Deutschland), um die Höhe und Voraussetzungen kennen zu lernen. Die Heirat alleine reicht ja nicht aus.

und es muss keine Einkommensteuererklärung gemacht werden?

Wie kommst Du denn darauf? Du hast meine Fragen nicht beantwortet.

Und wenn Du Steuerschulden hast, dann wird das Finanzamt sich dennoch um Deine Immobilie kümmern, egal ob bewohnt, leer, teilvermietet oder doppelter Grundfreibetrag. 

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@kreuzdame

Ja, mein Schatz(?), dann wende Dich an den, der die Fragen beantworten kannst. Ansonsten gehst Du ein Abenteuer ein.

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Der Hausbesitzer ist Rentner und so wie der Sachverhalt dargestellt wird bleibt das Gesamteinkommen innerhalb der Freibeträge.

Daher sollte der Rentner eine NV- Bescheinigung beim Finanzamt beantragen und nach Ausstellen dieser ist für den dort angegebenen Zeitraum keine EkSt abzugeben.

Nach einer Heirat ist die NV natürlich erneut zu beantragen, denn dann werden auch die Einkünfte Deiner Partnerin mit berücksichtig.

Ist es denn besser, die NV-Bescheinigung beim FA zu beantragen, auch wenn man von vornherein weiß, dass das eigene Einkommen (Rente) niedrig ist und somit unter dem Gesamtbetrag der jährlichen Grundfreibeträge (8.354) liegt? Ich dachte, dann bräuchte man gar nichts zu machen. Ich frage jetzt auch für mich, denn meine Frührente, die ich seit diesem Jahr bekomme, liegt auf jeden Fall unter dem o.g. Betrag.

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