Steuerberater hat Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht. Kann er nun belangt werden?

1 Antwort

Die Verspätungszuschläge muss er natürlich übernehmen, wenn er die Abgabe derart vertrödelt hat.

Allerdings wird er diesen Betrag sogleich wieder bei der Honorarrechnung draufschlagen. Woher ich das weiß? Hm...

Ich würde die Unterlagen bei ihm abholen, die Steuererklärungen selbst fertigen oder zu jemand anders bringen und dann den Ersatz der Verspätungszuschläge fordern. Aber Vorsicht! Dich trifft eine Schadensminderungspflicht, das heißt, du musst zunächst selbst gegen die Verspätungszuschläge vorgehen (oder dein neuer steuerlicher Berater).

Die Vorauszahlungen kriegst du klein, indem du einen Antrag auf Herabsetzungen stellst und diesen auch begründest. Nämlich mit einer aktuellen BWA oder dergleichen, in der niedrigere Einkünfte ausgewiesen sind. Und den 2015er Steuererklärungen

Sind die Einkünfte aber mindestens genauso hoch wie im Vorjahr, sind die Vorauszahlungen ja richtig und brauchen nicht herabgesetzt zu werden.