zu lebenslangem Wohnrecht: eine Witwe erbt das Wohnrecht an einer selbst genutzten Immobilie. Muss sie diesen Vorteil als Einkommen jährlich versteuern?

2 Antworten

Wenn es sich wirklich um ein zum eigenen Wohngebrauch bestimmtes Wohnrecht handelt, ist außer der einmalig fällig werdenden Erbschaftsteuer nichts für das Wohnrecht zu zahlen.

Findet dagegen eine Vermietung statt -das wäre dann wohl eher beim Nießbrauch der Fall- dann ist das Einkommen natürlich zu versteuern.

Nein. Oder wie hoch ist das Einkommen aus dieser Wohnung ?