zwei selbstständige Tätigkeiten wie steuerlich angeben?
Hallo, ich war bis vor ein paar Jahren als selbstständige Künstlerin und Grafikdesignerin tätig und bin nun selbstständig als Handelsvertreterin tätig, nun würde ich gerne zusätzlich zu meiner Handelsvertretertätigkeit parallel wieder künstlerisch tätig sein, also im Grunde 2 verschiedene Jobs parallel ausüben. Wie gebe ich das in meiner Einkommensteuererklärung an? Wie trenne ich die jeweiligen Einnahmen und Ausgaben? Und da ich zunächst in die künstlerische Tätigkeit investieren muss (Materialien) kann es sein, dass ich hier vorerst Verluste erwirtschafte,darf ich diese Verluste gegen den Gewinn als Handelsvertreter gegenrechnen? Im Grunde nutze ich ja den erzielten Gewinn aus der Handelsvertretertätigkeit für die Materialien um dann auch mit der Kunst Gewinn zu erzielen... Kann mir da jemand helfen? Google konnte es leider nicht... DANKE!!!
4 Antworten
Alternativ genügt ein kurzer Anruf bei der Steuerberaterin/Steuerberater. Die können dir das in wenigen Sekunden erläutern
Vulkanismus hat das schon richtig beschrieben.
gewerbliche Tätigkeit als Handelsvertreter, eigene Gewinnermittlung. Das Ergebnis geht über die Anlage "G" in die Einkommensteuererklärung ein.
selbständige Tätigkeit als Künstlerin ist freier Beruf, eigene Gewinnermittlung, das Ergebnis geht über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung ein.
3.** Wichtig:** Umsatzsteuerlich bist Du nur einmal Unternehmerin. Hier werden die Summen zusammen gezählt. Sowohl die Umsätze, wie die Vorsteuer.
... und du solltest dir Gedanken machen über die KK - den die Künstlersozialkasse ist evtl. ganz wild drauf das deine Auftraggeber da hin bezahlen dürfen!!! Dies solltest du unbedingt auch noch prüfen!
Du gibst beide Tätigkeiten in der Steuerklärung an!!
Natürlich kostenlos ??????