Steuerliche Zusammenveranlagung, wenn ein Partner Einzelunternehmer und der andere Angestellter ist? Kann man die Zusammenveranlagung selbst durchführen?

Hallo zusammen,

meine Partnerin hat ein kleines Einzelunternehmen und die Steuer wird über ein Steuerberatungsbüro abgewickelt. Ich bin angestellt und habe meine Einkommensteuerveranlagung immer selbst via Steuer-CD durchgeführt. Nun sind wir seit 1,5 Jahren verheiratet und eine Zusammenverlangung wäre für uns günstiger, da meine Partnerin weit weniger verdient als ich. Nun habe ich beim Steuerberatungsbüro angefragt, wieviel es uns zusätzlich kosten würde, wenn wir die Zusammenveranlagung über das Steuerberatungsbüro laufen lassen würden. Ich würde aber meine Steuererklärung schon vorher komplett fertig stellen, so dass die Steuerberaterin meiner Meinung nach nur noch die einzelnen Summen pro Einkunftsart addieren müßte. Nun wurde mir gesagt, dass uns diese Zusammenveranlagung (zu den Steuerberatungskosten meiner Frau ca. 2.000 Euro) nochmals ca. 800 Euro kosten würde, obwohl meine Steuererklärung schon fertig gestellt ist. Diese Kosten möchte ich mir sparen und einfach die Zusammenveranlagung selbst übernehmen.

Ist das für einen Laien machbar? Ich hätte ja schon die erstellte Steuererklärung für uns beide und ich müßte diese beiden Steuererklärung nur zusammenführen bzw. addieren. Ist dies so einfach, wie ich mir das vorstelle oder gibt es hier irgendwelche besonderen Dinge zu beachten?

Im voraus vielen Dank.

VG

Michael

Einkommensteuererklärung, Steuerberater, Zusammenveranlagung
Warum werden beim Verkauf einer Wohnung die Maklerkosten, Renovierungskosten und Eigenleistung nicht angerechnet?

Eine Wohnung für -110000 Euro 2010 gekauft, renoviert in 1/2 Jahr für 14882 renoviert ,und sehr viel Eigenleistung. Die Wohnung wurde vermietet, 2015 Mieter ausgezogen und wir bekamen ein Angebot 165000 Euro, und wir haben verkauft. Mit der Einkommensteuererklärung 2015 kam der Schock 21000 Euro Nachzahlung. Finanzamt hat eifach 165000 Euro 110000 abgezogen und 55000 Euro auf unsere Gehälter als Gewinn dazugerechnet, und somit ein Steuersatz von 24,64 errechnet. Es wurden die Maklerkosten 11871 Euro doppelt versteuert ,einmal Mehrwertsteuer 19% zusätzlich nochmal 24,64 % versteuert als Gewinn. Ebenso die Investition Materialkosten von 14882 Euro wurden als Gewinn 24,64 versteuert. Da wir die 14882 Euro fast nur Rohmaterialien investiert haben, wurde das meiste von mir und meiner Familie durchgeführt, auch davon will das Finanzamt nichts wissen. Dabei haben wir aus einer verwahrlosten Wohnung ein Schmuckstück gestaltet. Die Steuer musste bezahlt werden, aber wir haben Einspruch eingelegt, und müssen jetzt selbst Stellung nehmen. Wir werden wahrscheinlich als Spekulanten eingestuft, aber das sind wir nicht. Haben Sie eine Idee wie ich eventuell noch ein paar Tausend Euro für uns retten kann? Hätte ich dieses gewusst hätte ich natürlich nicht verkauft,hinterher ist man immer schlauer. Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen Georg Peters

Einkommensteuererklärung, Immobilien, wohnung, Wohnungsverkauf

Meistgelesene Fragen zum Thema Einkommensteuererklärung