Einkommensteuerklärung Eintrag Werbungskosten bei gemeinsamer Veranlagung - Eintrag wo?

2 Antworten

Es gibt keine gemeinsamen Werbungskosten.

Werbungskosten stehen immer im Zusammenhang mit bestimmten Einkünften einer bestimmten Person. Man ermittelt auf diese Weise die Einkünfte einer bestimmten Person.

Erst wenn die Einkünfte beider Eheleute einzeln ermittelt worden sind, werden bei der Zusammenveranlagung die Ehegatten wie ein (1) Steuerpflichtiger behandelt.

Jeder trägt seine Werbungskosten in seiner Anlage ein. Hier also die Frau ihre Werbungskosten in ihrer Anlage N und du deine in deiner Anlage R.

Um welche und wessen Werbungskosten geht es genau? Welcher und wessen Einkunftsart sind sie zuzuordnen (unselbständige Arbeit, Renten, Vermietung, Kapitaleinkünfte oder)?

Erst aus der genauen Beschreibung könnte eine Antwort resultieren, wie die von EnnoWarMal;-)