Chronologische Abgabe von (freiwilligen) Steuererklärungen nach nachträglich ergangenem Verlustfeststellungsbescheid nötig?

Hallo zusammen,

ich habe - mit sehr großer Hilfe von den Nutzern dieses Forums bei allen meinen Unklarheiten und Fragen - erfolgreich eine nachträgliche Verlustfeststellung meiner Studiumskosten erreicht. VIELEN DANK dafür!!

Jetzt steh ich vor einem letzten Rätsel...

Hier meine Chronologie:

  • bis 2012: Studium
  • Steuerjahr 2013: Beschäftigungsbeginn
  • 2014: Abgabe einer Steuererklärung für das Steuerjahr 2013, Bescheid ist ergangen
  • Steuerjahre 2014-2017: keine Steuererklärung eingereicht. Ich bin AN ohne sonstige Einkünfte, kein Arbeitgeberwechsel, etc, also nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben
  • 2017/18: ich habe nachträglich eine Verlustfeststellung für meine Verluste aus den Studienjahren 2010-2012 machen lassen, der aufsummierte Feststellungsbescheid für 2012 ist im Juli 18 ergangen. Die Verluste werden sich folglich auf 2013 und auf jeden Fall bis in 2014, wahrscheinlich auch noch ein kleiner Rest in 2015 forttragen
  • Steuerjahr 2018: Arbeitgeberwechsel, also Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bis 31.07.2019. Außerdem muss ich bis 31.12.2018 meine freiwillige Steuererklärung für 2014 abgeben. Zur Erinnerung: in 2014 soll der "Rest" meiner Verlustfeststellung aus 2013 fortgetragen werden

2 Fragen:

a) Habe ich wirklich bis 31.12.2018 Zeit, um meine Steuererklärung 2014 einzureichen, auch wenn ein Rest-Verlust aus 2013 darauf "wartet", weitergetragen zu werden? Oder muss ich das sofort machen, sobald der Bescheid 2013 geändert wurde?

b) Kann ich dann als nächstes die Erklärung 2018 abgeben (bis spätestens 31.7.2019, hierzu bin ich wegen Arbeitgeberwechsel verpflichtet), OHNE eine Erklärung für die "Zwischenjahre" 2015, 2016 und 2017 einzureichen?

Ich würde für diese "normalen" Steuerjahre (2015-2017) gerne die 4 Jahre und die Verzinsung ausschöpfen - also die Erklärung für 2015 erst bis 31.12.2019, für 2016 bis 31.12.2020 und die für 2017 bis 31.12.2021 abgeben.

Geht das so?

Danke schonmal für die Hilfe!!
Pia

arbeitnehmer, Einkommensteuererklärung, Steuererklärung, Verlustvortrag, Arbeitgeberwechsel
Umzugskostenpauschale - Nachweise!?

Hallo Zusammen,

ich bin 2017 aus beruflichen Gründen umgezogen (d.h. Arbeitgeberwechsel zwecks besserer Konditionen/Nähe zu meiner Heimat/Familie, etc.) und habe das in meiner Einkommensteuererklärung für 2017 geltend gemacht. Ich muss dazu sagen, dass ich im Thema Einkommensteuererklärung ein Neuling bin.

Der Umzug, natürlich aus Kostengründen, verlief in Eigenleistung (d.h. mit Freunden und Bekannten als Umzugshelfern, einem von privat geliehenen Transporter, etc.) - die Einzelnachweise sind also leider überschaubar.

Nun habe ich Antwort vom Finanzamt erhalten:

"zur Bearbeitung ihrer Steuererklärung benötige ich noch folgende Unterlagen bzw. Angaben: Nachweise der beruflich veranlassten Umzugskosten".

Und leider verstehe ich die Frage nicht. Ich habe jetzt 1h recherchiert und in quasi allen Artikeln zu diesem Thema steht: Wenn man keine Nachweise/Belege ansetzt (oder zur Vereinfachung möchte), kann man eine Umzugskostenpauschale in den Werbungskosten geltend machen. Hierbei muss ich keine Einzelnachweise erbringen (sonst hätte ich die Einzelnachweise geltend machen können, nicht den Pauschbetrag).

Was genau erwartet das Finanzamt nun von mir? Verstehe ich die Frage ggf. falsch, und ich soll die Gründe für meinen beruflich bedingten Umzug aufzählen? Oder ggf. nur eine Erklärung, welche Kosten ich getragen habe, die ich aber nicht nachweisen kann (z.B. Sprit- und Benzinkosten, Trinkgeld und Verpflegung für Helfer, Ausbesserungsarbeiten in der alten Wohnung, etc.)? "Glaubt" das Finanzamt nicht, dass ich umgezogen bin und soll Nachweise in Form von Arbeitsvertrag o.ä. nachweisen (was ja kein Sinn macht - habe ja Lohnsteuerjahresbescheide mitaufgeführt - da ist das ja zu erkennen).

Hat jemand eine Idee, was genau von mir nun gefordert wird bzw. warum? Vielen Dank!

Einkommensteuererklärung, Finanzamt
Ehegattensplitting, Ehefrau Studentin, keine eigenes Einkommen?

Hallo liebe Experten. Ich habe mich im Thema Steuererklärung etwas schlau gemacht und hoffe, dass hier erfahrene Experten sind, die aus der Praxis mir meine Fragen beantworten können. Wäre echt toll. Da ich nun etwas Wissen habe, werde ich versuchen den Sachverhalt so genau wie möglich zu schildern. Zu den fragen:

  1. Ehefrau ist Studentin. Kein eigenes Einkommen. Aber Zusammenveranlagung. was muss sie ankreuzen. Erklärung der Feststellung des verbleibenen Verlustvortrags ODER ganz normal Einkommenssteuererklärung?
  2. Ich habe vor jahren mal wegen einem Ferienjob eine EKSt.Erklärung abgegeben, um die Lohnsteuer wieder zurückzuholen. Seitdem habe ich das nie wieder getan. Also kann ich nicht mehr für 2016 mitabgeben obwohl meine Frau noch nie eine abgegeben hat und wir nun zusammenvernlagt werden? Eine Zusammenrechnung wäre nicht mehr möglich?
  3. Meine Frau befindet sich im Studium, jedoch hat sie eine Ausbildung von 3 Jahren erfolgreich vorher abgeschlossen. Inwiefern muss man beweisen, dass das Studium darauf aufbaut? Wie ich es verstanden habe, kann man nicht bsp. eine Klempnerausbildung gemacht haben und dann auf einmal Jura studieren und diese als 2.Ausbildung (also mit Werbungskosten in voller Höhe absetzen) ansehen. Wie muss man das angeben dass es sich um eine 2.Ausbildung handelt?
  4. Sagen wir mal das Amt akzeptiert es nicht als 2.Ausbildung oder Fortbildung. Dann heisst es ja, dass die Werbungskosten als Sonderausgaben bis zu einem Betrag (ich glaube 6000€) maximal abgesetzt werden kann oder?
  5. Beim Ehegattensplitting kann man ja Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 3000€ ansetzen. Bsp: ich habe einen Betrag von 2500€ und keine weiteren Versicherungen wie Hapftlicht Hausrat o.Ä. Wie rechnet nun das Finanzamt? gehen die beim EKSTEUER von diesen 3000€ pauschal aus oder nur das was man angegeben hat?
  6. Beim Ehegattensplitting werden laut meinem Wissenstand die beieden ZVES zusammengerechnet, dann halbiert, dann nach 32a eingesetzt und dieser Steuerbetrag verdoppelt. Was ist nun wenn meine Ehefrau in Zukunft bsp. für 3 Monate arbeitet und steuerpflichtiges Einkommen bezieht weil sie ja in Klasse 5 wäre. Wenn man den ZVE ermittelt, werden dann Bruttogehalt minus Arbeitnehmerpauschale minus Sonderausgabenpauschale berechnet oder stehen diese Pauschalen nur einem zu wenn man volle 12 Monate gearbeitet hat?

Ich weiss das sind eine Menge komplizierte Fragen. Ich bedanke mich daher jetzt schonmal, alleine, dass Sie diese Fragen durchgelesen haben und hoffe, dass mir jemand aus Erfahrung diese Fragen beantworten kann. PS: eine alller letzte Frage, die eher generell ist. Weiss jemand, ob das Urteil von BFH draussen ist, ob nun das 1.Studium wie ein Zweitstudium behandelt wird und man somit den Verlustausgleich mit 7 Jahre Frist machen kann?.

Mit freundlichen Grüssen

Student, Einkommensteuererklärung, Ehegattensplitting
Änderung Einkommensteuererklärung bei rückwirkender Rente noch möglich/notwendig?

Ich bin am 09.08.2017 rückwirkend zum 01.10.2016 verrentet worden. Es handelt sich um eine volle befristete Erwerbsminderungsrente.

Bis dahin hatte ich vom 01.10.2016 bis 05.04.2017 (inkl. 6 Wo. Lohnfortzahlung) noch gearbeitet und Lohn vom AG erhalten. Vom 06.04.2017 bis 01.08.2017 erhielt ich Krankengeld. Seit dem 02.08.2017 bekomme ich Rente.

Im Rentenbescheid wurde dies wie folgt aufgelistet: Für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 "ist die Rente nicht zu zahlen, weil der zulässige Hinzuverdienst überschritten wird". Für diese Zeit habe ich ja volle Lohnzahlung durch meinen AG erhalten, knapp 3.000 Euro brutto im Monat. Ich habe jedoch nur eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich. Um diese Zeit bzw. Sachverhalt geht es mir eigentlich bei meinen später folgenden Fragen.

Ab April 2017 hatte ich Krankengeld erhalten, was teilweise wieder durch die Rentenversicherung direkt an die Krankenkasse ausgeglichen wurde. Ab August 2017 bekam ich dann Rente.

Ich hatte zum Zeitpunkt des Rentenbescheides, den 09.08.2017, meine Einkommensteuererklärung für 2016 schon beim Finanzamt abgegeben und auch danach nicht mehr geändert:

Jetzt komme ich zu den Fragen:

Ein Rentner muss keine RV- und AV-beiträge zahlen. Er muss nur KV und Pflegeversicherung bezahlen. Bei meiner Rentenhöhe von ca. 1250 Euro wird mir auch keine Lohnsteuer und Soli abgezogen.

Kann ich meine Einkommenssteuerklärung für 2016 noch ändern? Macht dies Sinn?

Bekomme ich in irgendeiner Form die Beiträge, die ich vom 01.10.2016 bis 31.12.2016 als Rentner in die Sozialversicherung gezahlt habe (AV, RV) wieder zurürck? Evtl. auch Lohnsteuer und Soli? Oder ist dies durch den sehr hohen Hinzuverdienst damals durch mein Gehalt, das ja weit über 450 Euro lag, nicht mehr möglich? Oder gibt es irgendwelche andere Gründe? Oder ist dies doch möglich?

Vielen Dank!

Rente, einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, krankenkasse, Sozialversicherung

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