Witwenrente - Rente Minijob fällt weg?

2 Antworten

Wurde die Witwenrente bei Aufnahme eines Minijobs gekürzt, kannst Du nach Wegfall des Jobs eine Neuberechnung beantragen.

Lag der Verdienst unterhalb der Hinzuverdienstgrenze, ist keine Neuberechnung erforderlich, da sich finanziell nichts verändern kann.

Nach meiner Kenntnis führt ein Minijob nicht zu einer Kürzung der Witwenrente, denn eine Witwenrente wird nur gekürzt, wenn die Tätigkeit ein Einkommen erbringt, was das 26,4fache des Rentenwertes (z. Zt. 31,03 euro) übersteigt. Das sind 819,19 und ein Minijob sind 450,- Euro.

Petriotic  05.09.2017, 07:55

Diese Aussage stimmt, wenn die Person nur Witwenrente bezieht und einen Minijob macht. Hat er/sie eigenes Einkommen oder eigene Rente + Witwenrente erfolgt bereits hier die Einkommensanrechnung. Dann wäre der Minijob noch zusätzlich zum eigenen Einkommen/der eigenen Rente hinzuzurechnen.

Die Frage wurde aber gestellt, was passiert, wenn der Minijob wegfällt. Ob dann die Einkommenskürzung erhalten bleibt. Hierzu siehe Antwort von Primus.

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wfwbinder  05.09.2017, 12:41
@Petriotic

ICh habe einen Mandanten und Freund, der sowohl Rente, wie Witwerrente bezieht udn bei dem wird nicht angerechnet. 

Ich bitte da doch meine Wissenslücke  zu schließen, denn in 24 Monaten bin ich in der Situation (mit Rente, nicht mit Witwerrente). Bei der Altersrente habe ich keine Anrechnung. Bei Witwen-/Witwerrente die Anrechnung mit der Grenze 26,4-facher Rentenwert.

Wo ist meine Informationslücke?

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