Abzug bei Witwenrente durch Mini-Job?

2 Antworten

Wenn Dir jetzt bereits Einkommen angerechnet wird, mußt Du wohl damit rechnen, dass 40% des Minijobs angerechnet werden.

Der Freibetrag liegt beim 26,4-fachen des Rentenwertes, dazu kommt noch das 5,6-fache wegen des Kindes, also für Dich der 32-fache Rentenwert (West oder Ost). Vom darüberhinausgehenden Einkommen werden 40% angerechnet.