Wird Minijob auf Witwenrente angerechnet?

1 Antwort

Theoretisch ja, praktisch nein.

Der Freibetrag für die Anrechnung von Einkünften ist das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts von 37,60, somit 992,64 Euro.

Wenn also der Minijob der einzige Zuverdienst wäre, so ist er Frei.

Gäbe es aber z. B. eine Teilzeit beschäftigung von 900,- Euro und dazu den Minijob, wäre es schon anders.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986