Was ist mt Witwenrente wenn erneuete heirat schief geht? Gibt fortzahlung

3 Antworten

Wenn also der zweite Ehepartner stirbt oder die zweite Ehe geschieden wird, kann die Rente vom ersten Ehepartner ab dem Folgemonat des Todes oder der Rechtskraft des Scheidungsurteils wieder geleistet werden. Hierfür muss rechtzeitig – innerhalb von zwölf Kalendermonaten – ein neuer Antrag gestellt werden.

Auf die wiederauflebende Rente werden aber Ansprüche, die durch die zweite Ehe entstanden sind, angerechnet. Wird also aus der zweiten Ehe eine Rente bzw. eine Versorgung geleistet oder besteht Anspruch auf Unterhalt, so wird die Rente aus der ersten Ehe um die Höhe der Zahlungen aus der zweiten Ehe vermindert. Das kann dazu führen, dass die wiederaufgelebte Rente aus der ersten Ehe gar nicht mehr ausgezahlt werden kann, weil die Zahlungen aus der zweiten Ehe höher sind.

Die wiederaufgelebte Rente aus der ersten Ehe wird so lange gezahlt, wie die oder der Hinterbliebene nach Auflösung der neuen Ehe unverheiratet bleibt. Bei einer neuen – dritten – Ehe fällt die Rente mit Ablauf des Monats der erneuten Heirat endgültig weg. Sie kann, falls auch diese dritte Ehe aufgelöst werden sollte, nicht mehr wieder aufleben. Im Gegensatz zu einer „normalen“ Witwenrente, die erstmalig bewilligt wurde, wird bei einer wiederaufgelebten Rente eine Rentenab-findung nicht gezahlt. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/OldenburgBremen/de/Inhalt/4_Presse/Infos_der_pressestelle/Veroeffentlichungen_veranstaltungen/Pressemitteilungen/Rententipps_monat/rententipp_monat_2013_03.html

Wurde bei der Wiederheirat eine Rentenabfindung gezahlt und besteht nach Auflösung oder Nichtigerklärung der erneuten Ehe Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten, wird für jeden Kalendermonat, der auf die Zeit nach Auflösung oder Nichtigerklärung der erneuten Ehe bis zum Ablauf des 24. Kalendermonats nach Ablauf des Monats der Wiederheirat entfällt, von dieser Rente ein Vierundzwanzigstel der Rentenabfindung in angemessenen Teilbeträgen einbehalten.

Aus: http://dejure.org/gesetze/SGB_VII/80.html

es gibt die Rente nach dem vorletzten Ehemann.

Einmalig kann man (frau), wenn sie den Neune abgeschossen hat, die Rente des früheren Ehemannes wieder bekommen.

Aber das geht wohl nur einmal.

http://www.renten-fakten.de/witwenrente