Mietschuldenfreiheit und noch nicht gezahlte Nebenkosten

3 Antworten

Fordert die Hausverwaltung auf, in der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung den Vermerk "strittig" oder "In Klärung" hinter dem offenen Nebenkostenposten aufzunehmen.

Schätze aber, dass die das kaum machen werden.

Dann bleibt nur noch die unstrittigen, also die unwidersprochenen Teil-Nebenkosten, zu zahlen und den strittigen Rest gesondert "unter Vorbehalt der Rückforderung" zu zahlen. Damit wäre der Eintrag aus der Bescheinigung, dass noch Nebenkosten offen sind, zu löschen.

Letztlich könnt ihr der Hausverwaltung bzgl. der Neuberechnung der Nebenkostenabrechnungen, Druck durch das Einschalten des örtlichen Mietervereins machen. Ob´s hilft sei dahingestellt.

Was für Möglichkeiten haben wir nun um eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu bekommen?

Keine!

Was sollte die Anspruchsgrundlage sein? Eine solche gibt es nicht. Es steht im freien und ungebundenen Ermessen eines jeden Vermieters und einer jeden Hausverwaltung, Mietschuldenfreiheit zu bestätigen.

Damit wir uns jetzt nicht falsch verstehen: Wir sprechen nicht von Quittungen für erhaltene Zahlungen. Das wäre ein anderes Thema.