Hallo,

in unserer Wohnanlage gibt es eine Partei die regelmäßig im Ausland sind. Es sind Rentner die gerne Reisen und pro Jahr im Durchschnitt 4 bis 5 Monate nicht in Deutschland sind. Jetzt kam letztens die Frage auf, ob sie wirklich verpflichtet sind die vollen Nebenkosten mitzutragen. Ich rede hierbei über Kosten die von der Allgemeinheit getragen werde, also zb Müllabfuhr, Dienste für Schneeschippen etc

Wie sieht hier die rechtliche Grundlage aus?