was enthält alles ,,Nebenkosten"?

4 Antworten

Selbstverständlich musst Du auch noch einen Vertrag mit einem Stromanbieter abschließen.

Desweiteren wirst Du auch noch eine Zahlungsaufforderung des ARD/ZDF Beitragsservices erhalten und wirst diesen Beitrag leisten müssen, soweit Du nicht die Anforderung zur Befreiung ( Bafög-/ BAB-Bezieher bzw. Leistungsempfänger nach SGB II ) erfüllst.

keine Sorge, Beitragsservice zahl ich schon.

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Vermutlich ja, Strom ist ja scheinbar nicht aufgeführt. Und es ist auch eher üblich dass du Strom selbst abschließt. Hast du einem eigenen zähler für die Wohnung? Dann einfach mit der zählernummer bei einem Versorger anmelden.

ok, habe nämlich einen Vertrag beim Stromanbieter abgeschlossen und hatte Angst, dass ich jetzt irgendwie doppelt zahle...

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@melody350

Wenn du einen eigenen zähler hast und dafür den vertrag abschließen konntest, dann gibt es für den zähler schonmal keinen zweiten vertrag. Und in den NK die du an den Vermieter zahlst scheint es ja laut Mietvertrag nicht drin zu sein. Soweit man das aus der ferne beurteilen kann sollte das passen.

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@Amado

Zumal in 65,-€ warmen Nebenkosten kaum noch Stromkosten enthalten sein können. Das wäre schön sehr ungewöhnlich.

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Sie müssen genau definiert werden. Wenn Kosten für die Heizung , Warmwasser und Gas dabei stehen ja. Sonst wären es nur Betriebskosten.

Den Wohnungsstrom bezahlt der Mieter üblicherweise selber und muss dazu den Zähler auf sich ummelden.

das heißt ich hätte mich nicht beim Stromanbieter zusätzlich anmelden müssen?

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@melody350

nicht unbedingt. ist aber selten. Hast Du noch Licht?

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ich zahle nämlich die Nebenkosten und nun zusätzlich Strom.Jetzt hab ich Angst, dass irgendwie doppelt zahle...weil ich es nicht richtig verstanden habe

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