Hohe Nebenkostenabrechnung durch defekte Heizung: wer muss zahlen?

4 Antworten

Wenn es einen Mangel gibt, muss man den Vermieter auffordern diesen binnen eine Frist zu beseitigen. Das scheint hier nicht passiert zu sein. Wurde diese zumindest im Protokoll vermerkt?

Wenn dies nun der Normalzustand sein sollte, fragt man sich natürlich, warum die BK-VZ so niedrig ist. Wenn es normal ist, ist es bei allen so und die Preissteigerung ist einfach eine Preissteigerung.

Pauschal Recht zu haben ist hier kaum möglich, da solche Verfahren vor dem Amtsgericht landen und da hat immer nur der Richter recht. Ich gehe davon aus, dass Ihr Heizkostenverteiler habt.

Lösungsmöglichkeiten:

  • Anwalt, Rechtsstreit Kosten, Zeit verlieren etc. :(schlechte Chancen ohne Aufforderung zur Mängelbeseitigung)
  • Mittelweg Mieterverein (macht aber auch schlechte Laune)
  • Sprich doch einfach mal mit dem Vermieter, dass Ihr über die Hohe Nachzahlung überrascht seit und ob man sich nicht vielleicht die Kosten teilen könnte und/oder die Heizung anders eingestellt werden könnte. (Würde ich persönlich eher probieren, als zu streiten.)

Womit begründet Ihr die defekte Heizung? Ein warmes Rohr ist kein Defekt. des weiteren sollte der Heizkreis ja nur in der Heizperiode zugeschaltet sein - das kann man durch ein Schließen des Mischerventils bewerkstelligen. Zudem wundert es mich, dass die Vorlauftemperatur der Heizung so hoch eingestellt ist, dass die durch die Wohnung geführten Heizungsrohre schon für ausreichende Beheizung sorgen. Hier ist der Vermieter erst einmal in der Pflicht für das ordnungsgemäße funktionieren der Heizung zu sorgen. Setzt ihm eine Frist dies durchzuführen und holt Euch vielleicht auch mal Rat beim zuständigen Bezirkskaminkehrer über den Zustand der Heizung - ich vermute diese ist veraltet und hat auch keine Betriebsgenehmigung mehr.

Natürlich müßt Ihr die Nebenkosten bezahlen, denn ihr habt ja die Heizuungswärme genutzt, wenn auch nicht über die Heizkörper.

Da das Thermostat dies nicht differenziert erfassen kann

Mein Thermostat kann das auch nicht, soll es auch nicht, weder im Sommer noch im Winter.

Deine Darstellung ist gut gemeint, aber nicht hilfreich, um eine Rechtsposition zu äußern. Vielleicht ist die Abrechnung richtig oder falsch, vielleicht war die Bemessung der Vorauszahlungen gar nicht angemessen, vielleicht ist die Art der Erfassung richtig oder falsch, vielleicht ist die Anlage dieser nicht näher beschriebenen Immobilie und deren Kostenabrechnung nicht in Übereinstimmung mit der Heizkostenverordnung: Das kann man alles nicht aus Deiner Sachverhaltsdarstellung abschätzen.

Lies einfach mal die Heizkostenverordnung und diesen Mietervereinstipp:

https://www.bmgev.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Heizkosten.pdf

"teilte uns aber dann mit" - und was habt Ihr an Schriftlichem?