Wie Nebentätigkeit im Nachhinein anmelden?

Guten Abend,

ich gehe im regulären Alltag einer steuerpflichtigen nicht-selbstständigen Tätigkeit nach. Seit fünf Jahren schreibe ich einmal jährlich einige Seiten für einen Verlag, für die ich im Folgejahr (Jahresbeginn) als Einmalzahlung ein Autorenhonorar erhalte. Da ich mich falsch informiert habe, habe ich keine Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit vorgenommen, sondern in der Steuererklärung 2020 (erstmals Honorar im Jahr 2019) und 2021 (Honorar 2020) lediglich das Honorar unter kurzer Angabe meiner Tätigkeit unter "sonstige Einkünfte" angegeben (jeweils unter 150 Euro). Eine Rückfrage seitens des Finanzamts kam nicht.

Dieses Jahr beläuft sich das Honorar auf knapp 300 Euro, nächstes Jahr laut Verlag auf knapp 500 Euro (Ausgaben habe ich keine). Nun habe ich gelesen, dass derartige Einkünfte nur bis 410 Euro steuerfrei sind.

Da ich alles gern korrekt angeben möchte, habe ich im Finanzamt angerufen. Zunächst wurde mir geraten, es weiter unter "sonstige Ankünfte" anzugeben, eine Weitervermittlung hat dann aber ergeben, dass ich die Tätigkeit anmelden muss und damit auch eine neue Steuernummer erhalte. Leider ist das Formular in Elster ("Steuerliche Erfassung") jedoch nicht für rückwirkende Anmeldungen gemacht. Dies gilt v.a. für die Felder zu Gewinnen im Gründungsjahr bzw. im Folgejahr. Hier wird ja im Formular vom aktuellen Jahr und von 2023 ausgegangen. Welche Möglichkeiten habe ich, meine Tätigkeit korrekt anzumelden? Hat mein bisheriges Vorgehen Konsequenzen für mich?

Vielen Dank für die Hilfe!

Freiberufler, Steuererklärung, Steuern, Nebentätigkeit
Depotübertrag des Verlusttopfes um gezahlte Steuern bei anderem Broker zurück zu erhalten?

Guten Abend Community,

Da der Trade Republic Kundenservice so mies ist und nicht antwortet, versuch ich's mal hier :)

Ich habe nach längerer Zeit mal wieder einen trade bei Trade Republic gemacht. Habe mit einem Short auf den S&P ganz gut gelegen und musste ein paar hundert € Kapitalertragssteuer zahlen. Ich weiß, dass TR die Steuer zurückerstattet, wenn ich jetzt beispielsweise einen Verlusttrade machen würde. Ich habe allerdings nicht vor einen solchen zu machen :D

Ich habe noch einen Allgemeinen Verlusttopf bei der Consorsbank, der die 1000€ locker abdecken dürfte, da ich im letzten Jahr einige Fehler mit KO-Zertifikaten gemacht habe. (Also nicht den Verlusttopf für Aktien, sondern schon den für Derivate, müsste sich also schon um den selben Verlusttopf handeln) Wie gehe ich jetzt am besten vor? Kann ich einfach einen Depotübertrag des Verlusttopfes von Consors zu TR machen und ich würde dann die gezahlte Steuer bei TR auf mein Konto zurückerstattet bekommen?

Müsste ja eigentlich funktionieren, denn wenn ich jetzt bei TR mit einem Trade Verlust machen würde, würde ich die Steuer ja auch zurückerstattet bekommen (habe ich schon mal gehabt)
vielleicht weiß ja einer wie sich das verhält oder wie TR das handhabt, danke vorab

PS: eine Steuererklärung kommt eigentlich nicht in Frage, da ich für dieses Jahr normalerweise gar keine Steuererklärung abgeben werde. (Gebe ich eine ab, kann mein Vater meine Sozialversicherungsbeiträge etc nicht mehr bei sich angeben, und das wäre vermutlich etwas mehr als die € die ich hier zurückbekommen würde)

Daher würde ich es gerne über diesen Weg lösen und die Steuer, die TR schon von mir abgeführt hat, wieder zurück holen.

Hoffe ihr habt mein Anliegen verstanden und könnt mir kurz antworten, ob mein Plan so aufgehen würde :)

Aktien, Börse, Broker, Depot, Finanzen, Steuererklärung, Steuern, Trading, Depotübertrag

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